Grausiges Tötungsdelikt auf einem verlassenen Fabrikgelände in Düsseldorf: Ein 16 Jahre alter Jugendlicher hat gestanden, in der ehemaligen Papierfabrik eine 15-Jährige umgebracht zu haben. Der Teenager sei laut Untersuchung eines Sachverständigen schizophren und somit schuldunfähig, sagte Staatsanwalt Matthias Ridder am Montag.

Er hat deshalb die vorläufige Unterbringung des 16-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik beantragt. Die Tat wertet der Staatsanwalt als Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Wegen seiner psychischen Erkrankung sei der 16-Jährige schon einmal in Behandlung gewesen. Alkohol oder Drogen hätten bei der Tat keine Rolle gespielt.

Kehrte zum Tatort zurück

Der aus dem Ruhrgebiet stammende Bursche hat der 15-Jährigen den Ermittlungen zufolge in den Hals geschnitten. Der Leiter der Mordkommission, Volker Elsner, sprach von "schneidender Gewalt gegen den Hals" mit einem sogenannten Multitool, einem Werkzeug. Nach der Tat in der Nacht von Samstag auf Sonntag war der 16-Jährige zunächst geflohen, er kehrte später aber zum Tatort zurück.

Die Leiche des aus dem Rheinland stammenden Mädchens war am Sonntagnachmittag von einem Mann entdeckt worden, der auf dem Fabrikgelände am Düsseldorfer Hafen Architekturfotos machte. Während die Ermittler an der Fundstelle Spuren sicherten, sei der 16-Jährige zu der Polizeiabsperrung gekommen und habe nach dem Mädchen gefragt. Spontan habe er zugegeben, die 15-Jährige getötet zu haben. Er habe auch das Tatwerkzeug, an dem Blut klebte, an die Beamten übergeben.

Beziehungstat

Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat im weitesten Sinne aus. Die beiden Schüler seien seit einiger Zeit lose liiert gewesen, teilten die Ermittler mit. Den Samstag hätten die beiden zusammen in Neuss verbracht, bevor sie am Abend auf das verlassene Fabrikgelände gekommen seien. Dort sei es vermutlich zu einem kurzen Streit gekommen.

Bei den Vernehmungen habe der 16-Jährige relativ gefasst gewirkt, sagte Elsner. Die Schilderung der Tat habe er aber mehrfach unterbrechen müssen, "weil er mit seinem Gewissen kämpfte". Der Jugendliche habe den Tatablauf "konkret und detailliert" beschrieben. Auf die Begleitung eines Anwalts hätten er und seine Eltern ausdrücklich verzichtet.