Wie berichtet, wollte Klaus Lang vergangene Woche in die USA aufbrechen, um die Aufführung seiner „missa beati pauperes spiritu“ in Los Angeles vorzubereiten. Doch am Tag vor dem Abflug erhielt der Grazer Kompositionsprofessor die Nachricht, dass sein Esta-Antrag („Elektronisches System zur Einreisegenehmigung“) abgelehnt sei – ohne Begründung. Der 45-jährige Komponist und Organist, dessen Projekt damit gestorben war und dessen Flüge verfallen mussten, zeigte sich geschockt über die Freiheitseinschränkung und vermutete hinter der Ablehnung seine Teilnahme 2013 an einem Musikfestival in Teheran.


Unsere Exklusivmeldung über Langs Fall wurde von der Austria Presse Agentur und etlichen heimischen Medien übernommen und fand auch internationales Echo.


Die Konsularabteilung der US-Botschaft in Wien benachrichtigte den ratlosen Lang inzwischen, dass tatsächlich seine frühere Iran-Reise zum Einreiseverbot geführt habe. Nicht von der diplomatischen Vertretung in Österreich übrigens, wie von uns irrtümlich dargestellt, sondern von der für Esta-Anträge verantwortlichen Homeland Security in den USA kam das „Stop!“ für Klaus Lang.


Die Botschaft betont zudem, dass sich die Esta- und Visum-Bestimmungen nicht erst seit dem Amtsantritt von Donald Trump als neuem US-Präsidenten in einigen Punkten geändert haben: „Schon seit Jänner 2016 benötigen alle Staatsbürger von allen am ,Visa Waiver Program‘ teilnehmenden Ländern, die davor mit Esta-Reisegenehmigungen in die USA reisen konnten, ein Visum, wenn sie nach dem 1. März 2011 den Iran, den Irak, den Jemen, den Sudan, Syrien, Somalia oder Libyen bereist haben“, erklärt Alice Burton.


Das von der Pressesprecherin der amerikanischen Botschaft erwähnte „Visa Waiver Program“ ist eine Art Abkommen, das Reisen innerhalb der USA ohne ein spezielles Visum für eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen erlaubt. Derzeit gilt das Abkommen für 38 Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.


Personen, die sich – wie Klaus Lang – seit 2011 in einem der angeführten Staaten aufgehalten haben, benötigen also unbedingt ein Besuchervisum, das dann übrigens für mehrmalige Einreisen während der nächsten zehn Jahre gültig ist. Burton rät in solchen oder Zweifelsfällen, sich unbedingt an die Botschaft zu wenden, die auf ihrer Homepage zudem detaillierte Vorinformationen sowohl zu Esta-Anträgen samt möglichen Ausnahmegenehmigungen als auch zu Visumsanträgen biete.

Klaus Lang trafen die strikteren Einreisebedingungen
Klaus Lang trafen die strikteren Einreisebedingungen © Marija Kanizaj