In einem erbittert geführten Prozess in Deutschland um den Hauptpreis eines Kronkorkenspiels hat der Gewinner eines Autos eine Niederlage erlitten. Der Mann muss nach einer Entscheidung des Arnsberger Landgerichts einen Teil des Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens an seine frühere Freundin zahlen.

Da die Freunde zuvor beschlossen hätten, die Ausgaben des Ausflugs zu teilen, bei dem der Gewinn entstand, seien sie alle auch dessen "Miteigentümer". Der beklagte Mann könne den überraschenden Gewinn nicht einfach für sich behalten. Eine frühere Freundin hatte geklagt und sich jetzt durchgesetzt. Einen Vergleich hatten die Beteiligten abgelehnt.

Die Clique hatte bei einem Wochenendausflug gemeinsam getrunken und die Kronkorken der Bierflaschen achtlos auf den Tisch geworfen. Der Beklagte aus dem sauerländischen Schmallenberg fischte sich einen heraus und entdeckte darauf das Symbol für den Hauptpreis eines Gewinnspiels der Brauerei. Er erhielt das Auto. Eine Frau, die mit am Tisch saß, fordert ein Fünftel des Gewinns, umgerechnet in bar einen Anteil von 5.736 Euro. Der Mann wollte zur Wiedergutmachung nur etwa 1.000 Euro zahlen. Die Kammer sprach der Frau nun 4.268 Euro zu. Beide Parteien können noch in Berufung gehen. Die Anwältin der klagenden Frau zeigte sich aber zufrieden mit der Entscheidung.