Der an die USA ausgelieferte mexikanische Drogenboss Joaquin Guzman alias "El Chapo" verlangt, bei allen künftigen Anhörungen persönlich im Gerichtssaal anwesend zu sein.

In einem fünfseitigen Schreiben vom Montag argumentieren Guzmans Anwälte, die Nichtanwesenheit ihres Mandanten bei der nächsten Anhörung am Freitag und den darauf folgenden würde den Eindruck erwecken, Guzman sei "zu gefährlich", als dass er in den Gerichtssaal gebracht werden könne.

Nach seiner Auslieferung aus Mexiko befindet sich der 59-jährige mutmaßliche Chef des Sinaloa-Rauschgiftkartells in Einzelhaft im Metropolitan Correctional Center im New Yorker Stadtteil Manhattan. Ihm werden unter anderem Drogengeschäfte zur Last gelegt. Der Bundesrichter Brian Cogan hat sich dafür ausgesprochen, dass Guzman per Videoschaltung aus dem Gefängnis angehört wird. Die beiden Anwälte des Mexikaners verweisen zur Stützung ihrer Argumentation dagegen auf die US-Verfassung. Das Bundesgericht im Stadtteil Brooklyn ist drei Kilometer von der Haftanstalt entfernt.

In einer ersten Anhörung hatte sich Guzman vor knapp zwei Wochen auf nicht schuldig plädiert. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft in einem US-Hochsicherheitsgefängnis.

"El Chapo" hatte zuletzt in einem Gefängnis in Ciudad Juarez an der Grenze zu den USA eingesessen. Er war nach einem Gefängnisausbruch und 13 Jahren auf der Flucht im Februar 2014 gefasst und ins Hochsicherheitsgefängnis Altiplano nahe Mexiko-Stadt gesperrt worden - doch von dort floh er im Juli 2015 in einer filmreifen Aktion durch einen Tunnel. Im Jänner vergangenen Jahres wurde er in seinem Heimat-Bundesstaat Sinaloa erneut verhaftet.

Mexiko hatte sich lange gegen die Auslieferung des Drogenbosses an die USA gewehrt. Staatschef Enrique Pena Nieto hatte stets erklärt, dass "El Chapo" von einem mexikanischen Gericht verurteilt werden solle. Die erneute Flucht des Drogenbosses 2015, für die dieser auch Helfer in den Reihen der Sicherheitskräfte gehabt haben muss, führte aber anscheinend zu einem Sinneswandel.