Nach umstrittenen Freisprüchen der mutmaßlichen Verantwortlichen für die verheerende Rotschlamm-Katastrophe 2010 in Ungarn ist heute, Montag, der Prozess in zweiter Instanz fortgesetzt worden. Auf der Anklagebank des Gerichtes im westungarischen Györ sitzen 15 führende Mitarbeiter der Aluminiumfabrik MAL AG Ajka, in der am 4. Oktober 2010 ein Becken mit hochgiftigem Rotschlamm barst.
Zehn Menschen starben bei dem Unglück, mehr als 200 wurden teils lebensbedrohlich verletzt. Die giftige Schlammlawine zerstörte mehr als 300 Häuser und verursachte schwerste Umweltschäden.
Am 28. Jänner 2016 hatte das Gericht in der westungarischen Stadt Veszprem alle 15 Angeklagten - darunter Mal-Chef Zoltan Bakonyi - "mangels einer Straftat" in erster Instanz freigesprochen. Die Natur habe die Katastrophe verursacht, die Direktoren und Manager seien strafrechtlich nicht belangbar. Dieses Urteil hatte zu massiven Protesten geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Betreibern des Klärbeckens fahrlässige Tötung sowie Umweltschädigung vorgeworfen und nach den Freisprüchen Berufung eingelegt.
Vier Verhandlungstage geplant
Für den neuen Prozess sind vier Verhandlungstage bis 26. Jänner angesetzt. Der erste Prozesstag begann mit der Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Peter Fejes, der die Umstände und Folgen der Tragödie darlegte, berichtet das Portal "kisalföld.hu". Die Verantwortlichen der MAL AG hätten bereits vier Minuten nach Dammbruch von der Katastrophe gewusst, jedoch nicht zeitgleich Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Rettungsdienst, Umweltbehörde, Selbstverwaltungen der Gemeinden und die Bevölkerung informiert.
Die Verantwortlichen hätten vielmehr die Zeit damit verbracht, sich am geborstenen Rotschlamm-Becken umzusehen und ihre Eindrücke miteinander zu teilen, beanstandete der Staatsanwalt. Hier seien "Katastrophentourismus und Nachrichtensperre" erfolgt. Hätte das Management eher reagiert, hätten viele Verletzte verhindert und der Schaden verringert werden können. Weiter seinen bei den Verhandlungen in erster Instanz zahlreiche Verfahrensfehler aufgetreten.
Die Möglichkeit des Dammbruchs sei der Betriebsspitze durchaus bekannt gewesen, die jedoch keinerlei Schutzsysteme installierte, Instandhaltungspflichten verletzte und auch dann nicht agiert hatte, als sich rote Flecken an der Beckenmauer zeigten, zitierte das Portal. Die MAL AG habe die Behörden nicht ausreichend informiert.