Sie gab sich nach dem Germanwings-Absturz in den französischen Alpen als Hinterbliebene aus und erschlich sich so zu Unrecht Freiflüge und Übernachtungskosten: Dafür hat das Kölner Amtsgericht eine 35-Jährige am Mittwoch in Abwesenheit per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen zweifachen Betrugs verurteilt.
Die Frau fehlte nach Angaben eines Gerichtssprechers krankheitsbedingt und hatte ein entsprechendes Attest vorlegt, das sie entschuldigte. Das Gericht entschied deshalb mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, allein aufgrund der Anklageschrift einen sogenannten Strafbefehl zu erlassen. Dieser wird der Angeklagten zugestellt, damit sie entscheiden kann, ob sie diesen als Urteil akzeptiert. Lehnt sie ab, kommt es doch zur Verhandlung.
Gratis-Urlaub
Die 35-Jährige hatte sich nach dem durch den Suizid eines Piloten verursachten Absturz eines Germanwings-Fliegers in den französischen Alpen im März vorigen Jahres gegenüber der Germanwings-Mutter Lufthansa als Cousine einer getöteten Passagierin ausgegeben. Sie reiste dann zunächst allein und später noch einmal zusammen mit ihren zwei Kindern und einem Bekannten auf Firmenkosten ins südfranzösische Marseille.
Der Konzern hatte damals für Angehörige einen entsprechenden Service eingerichtet. Der Lufthansa entstanden laut Anklage Kosten von rund 14.000 Euro für Flüge, Hotel und Verpflegung.