Der mutmaßliche Gewalttäter von Reutlingen hat vor der Attacke monatelang mit seinem Opfer zusammengearbeitet - beide waren auch privat ein Paar. Der 21 Jahre alte Tatverdächtige habe eigenen Angaben zufolge eine Beziehung mit der 45 Jahre alten Frau gehabt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Beide waren in einer Gaststätte angestellt.
Hinweise auf psychische Probleme
Die Polizei geht Hinweisen nach, wonach der Mann psychische Probleme hatte. Ob darin das Motiv für die Bluttat vom Sonntag zu suchen ist, sei noch unklar. Nach einem Streit hatte der 21-Jährige seiner Freundin mit einem 60 Zentimeter langen Dönermesser auf den Kopf geschlagen und sie tödlich verletzt. Auf seiner Flucht verletzte er den Angaben zufolge fünf weitere Menschen. Dann wurde er von einem Auto angefahren, verletzt, festgenommen und ist nun in Haft.
Bei der Vernehmung des 21-Jährigen hätten sich "Hinweise auf psychische Auffälligkeiten" ergeben, berichtete die Polizei. Zudem habe er nur teilweise Angaben zum Tatablauf gemacht. Die Tote stammte aus Polen. Berichte über eine Schwangerschaft des Opfers bestätigte die Polizei nicht. Zehn Ermittler arbeiten an dem Fall.
Mit dem Messer fast enthauptet
Der 21-Jährige hatte die 45 Jahre alte Frau am Sonntagnachmittag auf der Straße mit dem Messer fast enthauptet, wie Rotkreuz-Leiter Götz Vedder sagte. In der Folge beschädigte der Mann den Behörden zufolge ein Auto und verletzte die 51-jährige Fahrerin am Unterarm. Der 41-jährige Beifahrer erlitt bei dem Angriff einen Schock, hieß es. An einer Gaststätte in der Nähe verletzte der Angreifer einen 23-jährigen Mann im Gesicht. In einem Imbiss schlug er mehrfach mit dem Messer auf einen Holztisch ein. Das Rote Kreuz rückte mit 50 Helfern an, die Polizei mit 100 Einsatzkräften.
Der Täter war der Polizei bekannt. Laut Staatsanwaltschaft Tübingen liegen dem Amtsgericht zwei Anklagen wegen eines Ladendiebstahls und einer versuchten Körperverletzung vom Anfang des Jahres vor. In diesem Monat seien drei weitere Diebstahlsdelikte und eine gefährliche Körperverletzung eingegangen, sagte eine Sprecherin. Nach dem Waffengesetz ist es verboten, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimetern zu führen. Davon sind ausdrücklich auch Gebrauchsgegenstände umfasst, die nicht als Waffe gelten.
Das Zimmer des Reutlinger Verdächtigen in einer Flüchtlingsunterkunft sei durchsucht worden, hieß es. Die Polizei berichtete bereits kurz nach der Tat, dass es sich "um einen 21-jährigen Asylbewerber aus Syrien" handle. Einen Zusammenhang zwischen der Herkunft und der Tat sehen die Ermittler nach eigenen Angaben jedoch nicht. Am Montag hieß es, das Asylgesuch des Mannes sei anerkannt.