Damit ist weiterhin offen, ob das Mittel auch in Zukunft in Europa eingesetzt werden kann. Die aktuelle Zulassung gilt noch bis zum 30. Juni.

Bei einem Treffen von Vertretern der 28 Länder am Donnerstag in Brüssel kam nach Angaben aus EU-Kreisen nicht die nötige Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung in Europa zustande. Zur formellen Abstimmung kam es gar nicht. Falls die EU-Staaten sich weiterhin nicht einigen können, müsste am Ende die EU-Kommission entscheiden.

Der Kommissionsvorschlag war für Österreich nicht akzeptabel, berichtete die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). So gingen die Risikomanagement-Maßnahmen, also die rechtlichen Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Anwender, Konsumenten und Umwelt, nicht weit genug. Die AGES vertritt die Position "so wenig wie möglich und so viel wie gerade notwendig" bei landwirtschaftlichen Anwendungen, indem die Vor-Erntebehandlung und Reifespritzung untersagt sein soll, ebenso der Einsatz im Heim- und Kleingartenbereich. Gefordert wird zudem eine Berücksichtigung der indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt auf nationaler Ebene.

Dass es bisher keine Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung gibt, liegt auch an Deutschland. Die Koalition ist sich hier uneins. Während die SPD-Minister gegen die erneute Genehmigung sind, sind die Unionsparteien dafür. Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Wissenschaft ist in dieser Frage gespalten, Umweltschützer sind gegen das Mittel.

Für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ist die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten nötig. Dabei wird Rücksicht genommen, wie viele Menschen in einem Land wohnen. Die Stimmen der großen EU-Staaten zählen mehr als die der kleinen. Eine qualifizierte Mehrheit ist erst bei 260 von insgesamt 352 Stimmen erreicht. Deutschland steht für 29 Stimmen.

Nach Informationen der Online-Zeitung "Politico" haben sich bereits 19 EU-Mitgliedstaaten für Glyphosat ausgesprochen. Frankreich (29 Stimmen) sei das einzige Land, dass sich bisher klar gegen eine Verlängerung der Zulassung ausgesprochen habe. Italien (29) tendiere ebenfalls zum Nein, Schweden (10) und Luxemburg (4) würden sich wohl enthalten wollen.

Bis zum Auslaufen der Zulassung ist keine ordentliche Sitzung des zuständigen EU-Ausschusses mehr geplant. Die EU-Kommission braucht aber ein Abstimmungsergebnis, um weitere Schritte unternehmen zu können. Stimmt der Ausschuss für den Kommissionsvorschlag, würde die Zulassung von Glyphosat wie von der Kommission gewünscht verlängert. Lehnt der Ausschuss den Kommissionsvorschlag ab oder erreicht weder ein Ja noch ein Nein die 260 Stimmen für eine qualifizierte Mehrheit, gilt der Kommissionsentwurf als abgelehnt. Dann kann die EU-Behörde bei einem Berufungsausschuss Einspruch einlegen. Dieser kann für oder gegen die Verlängerung entscheiden. Das Urteil dieses Berufungsausschusses ist dann bindend.

Um den Weg über die Berufung zu vermeiden, will die Kommission eine Zustimmung des zuständigen Ausschusses erzielen. Aus EU-Kreisen heißt es, dass die EU-Kommission ihren bisherigen Vorschlag in den kommenden Tagen noch einmal überarbeiten könnte und in den kommenden Wochen eine Sondersitzung des Ausschusses einberufen könnte, um dann eine qualifizierte Mehrheit für die weitere Zulassung von Glyphosat zu erreichen.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace bezeichnete es als "großen Zwischenerfolg", dass es der Kommission bisher nicht gelungen ist, eine Einigung zu erzielen und forderte von Österreich, nicht für einen "faulen Kompromiss zu stimmen". Für Global 2000 ist es ein deutliches Signal an die EU-Kommission, dass die Wiederzulassung auch im zweiten Anlauf keine Mehrheit fand.