Die US-Kanzlei, die mit der Klage beauftragt sei, werde diese voraussichtlich noch vor dem Jahrestag des Absturzes am 24. März bei einem Gericht in Phoenix, Hauptstadt des Bundesstaates Arizona, einbringen, heißt es von Rechtsanwalt Christof Wellens, der einen großen Teil der Betroffenen vertritt.

Psychische Probleme während Ausbildung

In Goodyear nahe Phoenix sitzt die Flugschule für angehende Lufthansa-Piloten. Dort sei auch der verantwortliche Co-Pilot ausgebildet worden, der den Ermittlungen zufolge die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht hat. "Lubitz hat seine Pilotenausbildung 2009 wegen psychischer Probleme unterbrochen. Aus unserer Sicht hätte er danach keine Fluglizenz bekommen dürfen", sagte Wellens gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

In den USA könnten pro Absturzopfer bis zu fünf Millionen Dollar geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssten aber individuell begründet und errechnet werden, sagte Wellens. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für die Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für die psychologische Betreuung. Eine Gesamthöhe der Ansprüche nannte Wellens nicht.

Fluglinie nicht kompromissbereit

"Germanwings wird keine Verhandlungen mit US-amerikanischen Anwälten führen, da weder amerikanisches Recht Anwendung findet noch sich ein Gerichtsstand in den USA begründen lässt", hieß es in einer am Freitag in Köln veröffentlichten Stellungnahme der Gesellschaft.

Laut Germanwings verlaufen die Entschädigungsgespräche mit den meisten Anwälten "positiv und vertrauensvoll". "Leider werden durch eine geringe Anzahl von deutschen Anwälten, die aber relativ viele Hinterbliebene vertreten, erforderliche Informationen zur Berechnung der materiellen Ansprüche, insbesondere zu Unterhaltsansprüchen, trotz wiederholter Bitten bisher nicht erteilt", hieß es. Dieses Vorgehen verzögere die Klärung offener Fragen und habe für die Angehörigen keine Vorteile, so die Fluggesellschaft. "Germanwings und Lufthansa haben größtes Interesse daran, den Angehörigen die Ihnen zustehenden Schadensersatzzahlungen so schnell wie nur irgendwie möglich zukommen zu lassen", hieß es weiter.

Mehrfache Klagsdrohung

Die Anwälte der Angehörigen hatten der Lufthansa mehrfach mit einer Zivilklage in den USA gedroht, wo deutlich höhere Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Entschädigungsangebote des Germanwings-Mutterkonzerns Lufthansa hatten sie als zu niedrig abgelehnt. In den USA sei teilweise mit dem 20- oder 30-fachen Entschädigungsbetrag des deutschen Schadenersatzrechts zu rechnen.

Für jedes Opfer war nach Angaben von Germanwings eine Soforthilfe von 50.000 Euro gezahlt worden. Dazu sollen 25.000 Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden. Nächste Angehörige sollten ohne weitere Prüfung 10.000 Euro bekommen. Dies lehnten die Anwälte als zu niedrig ab.

150 Menschen an Bord starben

Die Germanwings-Maschine war bei dem Flug 4U9525 von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg zerschellt. Die Ermittler halten es für erwiesen, dass der Kopilot das Flugzeug absichtlich auf Crashkurs steuerte. Alle 150 Menschen an Bord starben.