Zum ersten Mal seit 2021 hat Deutschland 28 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die Meinungen pendelten zwischen großer Zustimmung für die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber und harscher Kritik an den 1000 Euro Handgeld. Kurz gesagt, lässt sich so auch die Stimmung in der Community der Kleinen Zeitung zusammenfassen. Vor allem die 1000 Euro Handgeld stoßen dabei auf viel Unverständnis. Es stecken wohl vor allem juristische Gründe dahinter, um so die Abschiebungen vor etwaigen Klagen sicherzumachen.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verweist auf die zuständigen Bundesländer. Diese bestätigen die Praxis, etwa das niedersächsische Innenministerium. Laut ARD soll das BMI die 1000 Euro Handgeld empfohlen haben. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich gegenüber dem Bayerischen Rundfunk ähnlich. Die Bundesregierung habe entschieden, dass die abgeschobenen Straftäter 1000 Euro für einen Neustart in ihren Herkunftsländern bekommen sollen. Damit wollte man, so der Minister, wohl auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, das eine Zumutbarkeit bei einer solch kurzfristigen Abschiebung vorschreibt.

Vermeidung eines Abschiebungsverbots

Vor allem diese rechtlichen Bedenken haben das Bundesinnenministerium die Empfehlung an die Bundesländer aussprechen lassen. Bei einer Rückführung nach Afghanistan sei zu klären, wie in einem gerichtlichen Verfahren die Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne des Paragrafen 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vermieden werden könne. Die Konvention verbietet „erniedrigende“ Behandlungen von Migranten, wozu aus juristischer Sicht auch Abschiebungen in extreme Armut zählen könnten.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 könnte dem Bundesinnenministerium ebenfalls als Referenz dienen. Damals hatte das Gericht im Fall eines Afghanen entschieden, dass Abschiebungen möglich sind, wenn die Existenz der abgeschobenen Person für einen absehbaren Zeitraum gesichert ist – etwa durch finanzielle Rückkehrhilfen. Das BMI sieht laut ARD die 1000 Euro als ausreichend hohe Summe an, um in den ersten sechs bis neun Monaten einer Verelendung im jeweiligen Herkunftsland zu entgehen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Afghanistan lag zuletzt bei rund 380 Euro pro Jahr. Aus juristischer Sicht soll das Handgeld damit in erster Linie mögliche Abschiebeverbote verhindern.

Höhe orientiert sich an Förderung freiwilliger Rückkehrer

Doch nicht nur das dürfte der Grund für die Höhe von 1000 Euro sein. In Deutschland ist es bereits Usus, mit dem REAG/GARP 2.0-Programm freiwillig ausreisenden Asylsuchenden finanziell bei ihrer Rückkehr in ihr Heimatland oder ein anderes aufnahmebereites Land zu unterstützen. Hier gibt es – neben Kostenübernahme zum Beispiel für Bus- oder Flugticket – auch eine einmalige Förderung von 1000 Euro pro Person.