Am 6. Juli 1960 wurde die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Auf 50 Seiten wurde festgeschrieben, was auf Straßen des öffentlichen Verkehrs gilt. Seither hat sich der Verkehr verändert, die Gegebenheiten wurden andere, die Fortbewegungsmittel und Anforderungen ebenso. Also wurde das Gesetz novelliert. Wieder und wieder und wieder.