Am Landesgericht Salzburg musste sich am Freitag eine Lehrerin wegen versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verantworten. Die Frau gestand, einem 14-jährigen Schüler im Klassenzimmer einen Zungenkuss und in der Schulbibliothek einen Kuss auf die Wange gegeben zu haben. Zudem habe sie ihm Nacktfotos von sich geschickt und auch von ihm Nacktfotos gefordert. Der Prozess endete mit einer Diversion.
Das Diversionsangebot der Richterin umfasste eine Probezeit von zwei Jahren, 150 Euro Pauschalkostenbeitrag und die Weisung zu einer regelmäßigen Psychotherapie. Die Beschuldigte, ihr Verteidiger und auch der Staatsanwalt waren damit einverstanden.
Die Lehrerin, die seit Bekanntwerden des Falles nicht mehr unterrichtet, entschuldigte sich für ihre Verhalten. "Es tut mir fürchterlich leid", sagte sie zur Richterin. Mehr wollte sie auf Anraten ihres Verteidigers Kurt Jelinek nicht dazu sagen.
Dem Strafantrag zufolge soll sie dem minderjährigen Schüler im vergangenen Schuljahr über Snapchat geschrieben haben, er soll sich vorstellen, dass sie in der Bibliothek seien, sich küssen und ausziehen würden und dann miteinander Geschlechtsverkehr hätten.
Die Beschuldigte soll dem 14-Jährigen auch mehrfach geschrieben haben, wie fesch sie ihn finde. Als sie einmal alleine im Klassenzimmer waren, habe sie ihn aufgefordert, er möge aufstehen, und ihm dann einen Zungenkuss gegeben, wobei sie ihre Hände in den Bereich seines Gürtels legte. Mehrfach soll sie den Teenager aufgefordert haben, in die Bibliothek zu kommen. Als er schließlich der Aufforderung gefolgt sei, habe sie ihn auf die Wange geküsst.
Verteidiger wollte Teilschmerzensgeld gleich bar bezahlen
Die Anwältin des Schülers forderte 300 Euro Teilschmerzensgeld. Der Verteidiger wollte den Betrag sogleich in bar bezahlen, doch die Privatbeteiligtenvertreterin sprach sich für eine Überweisung des Geldes aus. Der Verteidiger legte der Richterin noch eine Bestätigung darüber vor, dass die Beschuldigte seit März 2022 eine regelmäßige und engmaschige Psychotherapie absolviert.
Die Richterin hatte das Diversionsangebot mit dem reumütigen Geständnis der Frau und ihrer bisherigen Unbescholtenheit begründet. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt.