Zwölf Seiten lang ist der Bescheid, den die Eigentümer des Wohnparks Gösting zugestellt bekommen haben. Penibel listet die Behörde im Beseitigungsauftrag auf, auf welche "konsenswidrig errichteten Bauvorhaben" man bei einer Überprüfung gestoßen ist: "Lage der Stiege, Nutzungsänderungen, Änderung Balkone, Fenster und Türen in Größe, Lage und Anzahl, Errichtung eine Fluchtwegstiege" und anderes mehr – all das summiert sich auf gut 1000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, die mehr gebaut wurde, als genehmigt war. Sprich: Die zulässige Baudichte wurde überschritten.