Der sogenannte „Digitale Führerschein“ soll im Frühjahr eingeführt werden: „Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss“, stellt Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, klar. Der Führerschein am Handy ist kostenlos. Voraussetzung ist die sogenannte eID, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.
Ebenfalls neu in Sachen Führerschein: Ab April wird die Verlängerung gesundheitlich befristeter Führerscheine günstiger. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt weg. Zu zahlen sind nur die jeweils notwendige ärztliche Untersuchung und die Herstellung der Scheckkarte.
Änderungen im Gewährleistungsrecht
Mit 1. Jänner 2022 treten Änderungen im Gewährleistungsrecht in Kraft: „Die Beweislastumkehr zugunsten der Käuferinnen und Käufer wird von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate verlängert, das betrifft beispielsweise den Gebrauchtwagenkauf. Zusätzlich zur weiterhin bestehenden zweijährigen Gewährleistungsfrist gibt es drei Monate Zeit zur gerichtlichen Geltendmachung“, erklärt Hoffer. Außerdem wird für Waren mit digitalen Elementen – z. B. Smartphones, automatisierte Fahrzeuge – nach Ablauf der zwei Jahre zusätzlich eine Pflicht für entsprechende Software-Updates eingeführt.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es 2022 beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs.
Ab 1. Jänner fällt für alle Fahrzeuge nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich), die nicht mehr als 135 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Für Fahrzeuge, die vor 2022 erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.
Autobahnvignette wird teurer
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst: Somit kostet 2022 die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro, jene für Motorräder 37,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,20 für Pkw bzw. 14,10 Euro für Motorräder. Die Zehn-Tages-Vignette 9,60 Euro für Pkw bzw. 5,60 Euro für Motorräder.
Verpflichtende Assistenzsysteme für neu typisierte Pkw
Ab dem Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit an Bord haben. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren.