Ab 1. Februar muss bei einer Fahrt auf Österreichs Autobahnen die neue, türkise Vignette an der Windschutzscheibe kleben. Doch die kalten Temperaturen machen das Aufkleben jedoch tückisch. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka erklärt: "Ist die Scheibe kälter als fünf Grad Celsius, besteht die Gefahr, dass die Vignette nicht richtig haftet. Löst sie sich ab und wird dabei beschädigt, wird sie ungültig."
Hat man keine Garage, die das Auto vor den frostigen Temperaturen schützt, rät die Expertin, am besten das Wageninnere und die Innenseite der Windschutzscheibe durch eine kurze Fahrt mit eingeschaltetem Warmluftgebläse zu erwärmen. Dann die Anbringungsstelle sorgfältig trockenreiben, Vignette ankleben, fertig. "Achtung: Nicht versuchen, mit einem heißen Föhn die Scheibe zu erwärmen", warnt Zelenka. "Durch den großen Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur kann es zu Spannungen und zum Bruch der Scheibe kommen."
Keine gesetzliche Beschränkung
Außerdem empfiehlt die ÖAMTC-Juristin, den unteren Abschnitt der Trägerfolie gut aufzubewahren. "Darauf befindet sich die Seriennummer, die als Kaufnachweis dient und die Erstattung der Vignette garantiert, wenn es beispielsweise zu einem Bruch der Windschutzscheibe kommt." Mit der Werkstattrechnung vom Scheibenwechsel, dem Zulassungsschein, der Trägerfolie und der abgelösten Originalvignette kann an allen ÖAMTC-Stützpunkten unkompliziert ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.
Übrigens: Eine gesetzliche Beschränkung, wie viele alte und neue Vignetten auf einer Windschutzscheibe kleben dürfen, gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass die Sicht dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dennoch empfiehlt der ÖAMTC, nicht mehr als zwei Vignetten anzubringen.
So wird richtig geklebt
"Bei einem Auto muss die Vignette an einer von außen gut sichtbaren Stelle auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden, bei Motorrädern an ein nicht oder nur schwer zu entfernendes Bauteil", erklärt Zelenka. "Wer falsch oder gar nicht klebt, wird mit einer Ersatzmaut von 120 Euro bei Pkw und 65 Euro bei Motorrädern gestraft." Liegt eine bewusste Manipulation vor, droht eine doppelte Ersatzmaut von 240 Euro (Motorrad: 130 Euro).
Zudem muss die Ersatzmaut direkt an Ort und Stelle oder mittels Erlagschein bezahlt werden, andernfalls folgen eine Anzeige sowie eine Geldstrafe von 300 bis 3000 Euro. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.