Die allgemeine Probezeit beim Probeführerschein soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem soll in den Katalog der Delikte, bei denen eine Nachschulung erforderlich ist, die Benützung von Handys am Steuer aufgenommen werden. Die entsprechende Novelle des Führerscheingesetztes (FSG) sieht auch Änderungen bei der Mopedausbildung vor. Die 18. FSG-Novelle ist seit 6. Oktober in Begutachtung.
Drei Jahre auf Probe
Derzeit sind alle neuen Führerscheine, mit Ausnahme der Klasse AM (Moped) und F (Traktor), in den ersten zwei Jahren Probeführerscheine. Die Novelle sieht vor, dass die Dauer der Probezeit künftig drei Jahre betragen soll. Bei schweren Verkehrsstrafdelikten wie Fahrerflucht, Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahrer oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. In diesen Deliktkatalog soll die Missachtung des Handyverbots aufgenommen werden.
Änderungen sieht die Novelle auch bei der Mopedausbildung vor. Bisher war es möglich, dass Jugendliche die Ausbildung und Prüfung bereits mit 14 Jahren und sechs Monaten absolviert können, aber erst mit 15 Jahren die Lenkberechtigung erhalten. Die Novelle sieht vor, dass künftig erst zwei Monate vor dem 15 Geburtstag die Ausbildung und Prüfung begonnen werden kann. Die theoretische Ausbildung umfasst sechs Unterrichtseinheiten, die theoretische Prüfung darf nicht darin integriert sein, sondern hat zusätzlich zu erfolgen.
In der Mopedausbildung soll künftig auch Risikokompetenz gelehrt werden, wie es im Lehrplan der Klasse A schon der Fall ist. Das macht erforderlich, dass die Fahrlehrer eine diesbezügliche Schulung erhalten. Außerdem wird die Prüfung ausschließlich auf eine Computerprüfung umgestellt.
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