Bei Verkehrsdelikten oder Unfällen im Ausland kommt es immer wieder vor, dass Papiere des Lenkers eingezogen werden. Darauf hat der ÖAMTC in einer Aussendung hingewiesen. Vor allem in Slowenien, Kroatien und Italien kommt es demnach immer wieder zu solchen Vorfällen. Der Automobilclub rät den Betroffenen zur Kooperation mit den Behörden und Kontaktaufnahme mit einem Juristen.
Oft reichen "schon kleinere Verkehrsdelikte", erläuterte Expertin Verena Pronebner. Vor kurzem wurden einem ÖAMTC-Mitglied von einer Mautkontrolleurin in Slowenien Führerschein und Zulassungspapiere abgenommen, weil eine gültige Vignette am Auto gefehlt hatte. Trotz Bekanntgabe aller Daten, Rufens der Polizei und Kauf einer Vignette wurden die Papiere einbehalten. Ähnliches passierte demnach einem Österreicher in Italien nach einem Mopedunfall. Er erhielt ein zweimonatiges Fahrverbot und der Führerschein wurde Einbehalten.
Einigung vor Ort am besten
"Vor allem wenn Strafen nicht gleich in bar bezahlt werden, werden die Papiere oft als Druckmittel einbehalten", betonte Pronebner. Sie rät zu einer Einigung an Ort und Stelle. "Prinzipiell gilt ein Fahrverbot immer nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wird. Mit einem Vermerk eines vorübergehenden, regionalen Fahrverbotes kann man die Papiere oft wiederbekommen", sagte die ÖAMTC-Juristin.
Als Ansprechpartner - auch bei Sprachschwierigkeiten - dienen die Botschaften und Konsulate sowie das Bürgerservice des Außenministeriums in Wien, empfiehlt der ÖAMTC. Wenn man im Ausland Probleme mit der Beschlagnahmung von Personaldokumenten hat, kann man sich auch an die Rechtsberatung des Automobilclubs wenden.