Durch verschiedene Maßnahmen die von der Kärtner Landesregierung in die Wege geleitet wurden, sollen wesentliche Verbesserungen für Pflegerinnen und Pflegern erzielt werden, um den Beruf zu attraktivieren.
Mehr Geld für Auszubildende
Das Land Kärnten hat unabhängig vom Bund eine Ausbildungsoffensive beschlossen, wonach seit September den Auszubildenden während der Ausbildung eine monatliche Prämie bezahlt wird. Konkret macht die Ausbildungsprämie 600 Euro netto pro Monat aus. Und das zwölf Mal pro Jahr, das heißt auch während der Ferien. Günter Wurzer, Abteilungsleiter für Gesundheit und Pflege in der Kärntner Landesregierung, sagt dazu: „Mit der Ausbildungsprämie setzen wir einen ganz wichtigen Meilenstein für einen der wichtigsten Ausbildungsberufe, die wir in Kärnten haben. Für einen sinnstiftenden Beruf, der Zukunftsperspektive hat, und der das entsprechende Know-how und umfangreiche Wissensvermittlung braucht.“
Mehr Personal auf den Stationen
Die Landesregierung hat kürzlich mehr Personal für die Pflegeheime in Kärnten beschlossen. Dadurch soll das bestehende Pflegepersonal entlastet und die Qualität der Pflege erhöht werden. Schon ab 1. Jänner 2023 sollen zusätzlich 60 neue Fachkräfte in den Bereichen Heimhilfe, Animation sowie auf den Geronto- und Demenz-Stationen arbeiten. Konkret kommen 42 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Bereich der Heimhilfen, 7 Vollzeitäquivalente für die Animation und 7,15 für die Geronto- und Demenz-Stationen. Zusätzlich wurden bereits 2022 die Leiterinnen und Leiter von kleinen Heimen entlastet: Sie müssen künftig nicht mehr in der operativen Pflege mitarbeiten, sondern bekommen dafür neue Pflegerinnen und Pfleger. Zudem hat die Landesregierung Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Heimen verpflichtend festgeschrieben. Verpflichtende Maßnahmen und Kontrollen zur Qualitätssicherung sollen dramatische Mängel von Vornherein ausschließen.
Höhere Löhne für Pflegepersonal
Neuester Meilenstein der Pflegeoffensive ist das sogenannte „Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz“ (EEZG). Dabei wird Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz, Diplom-Sozialbetreuer:innen, Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen, die mit Stichtag 1. Dezember 2022 in Kranken- und Kuranstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, bei mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, bei mobilen, teilstationären und stationären Einrichtungen der Behindertenarbeit oder in Kureinrichtungen beschäftigt sind, mit dem Dezember-Gehalt ein Einmalbetrag in der Höhe von 1540 Euro brutto rückwirkend für das Jahr 2022 überwiesen. Teilzeitkräfte erhalten diesen Betrag aliquot ausbezahlt. Für 2023 ist dann ab Jänner eine monatlich aufgeteilte Auszahlung dieses Jahresbetrages angedacht. Da eine Verbesserung der Personalsituation Hand in Hand mit einer Forcierung der Ausbildungen im Bereich der Pflege und Betreuung gehen muss, wurden auch in diesem Bereich neben der Ausbildungsprämie weitreichende Maßnahmen gesetzt. Dazu kommt eine ganze Reihe von Optimierungen im Bereich der Gesetzgebung.
Entstanden in Kooperation mit dem Amt der Kärntner Landesregierung