In Kärnten wird die Geselligkeit groß geschrieben, das schätzen auch viele Gäste. Die vielen Feste wären ohne Wirte und Vereine nicht durchführbar. Die Gesetzesflut hat jedoch Wirte und die vielen ehrenamtlichen Mitglieder von Vereinen annähernd in die Verzweiflung getrieben, deshalb war eine Änderung des Veranstaltungsgesetzes dringend notwendig. Jetzt wurde ein entrümpeltes Gesetz im Landtag beschlossen. Für die Kärntner Volkspartei stand dabei fest: Wirte und Vereine müssen entlastet werden.
Der Einsatz der Kärntner Volkspartei hat bei der Novelle des Veranstaltungsgesetz zu wichtigen Erfolgen geführt.
Doppelgleisigkeiten wurden gestrichen. Was Baubehörde, Gewerbebehörde oder Straßenverkehrsbehörde regelt, braucht keine zusätzliche Bewilligung mehr durch das Veranstaltungsgesetz! Brauchtum ist vom Veranstaltungsgesetz überhaupt ausgenommen, wenn es historisches Brauchtum ist. Es sind keine doppelten Bewilligungen mehr nötig.
Veranstaltungen von Wirten sind nach dem Veranstaltungsgesetz nicht mehr genehmigungspflichtig, wenn ohnehin eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung vorliegt, die zum Beispiel Feste in einem Saal regelt. Veranstaltungsstätten sind künftig alle 10 Jahre zu überprüfen, nicht mehr alle 6 Jahre.
Und ganz wichtig: Ein Veranstalter muss nicht mehr zu 100 % alle Gefahren ausschließen - das ist realitätsfremd. Künftig sind Gefahren, die den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen, auszuschließen.