Die Landesverfassung regelt die politische Arbeit in Kärnten, sie stellt die Spielregeln des Regierens und der Kontrolle dar. Diese Verfassung muss den modernen Gegebenheiten und Anforderungen der Menschen im Land gerecht werden. Daher war diese Reform auch ein zentrales Wahlversprechen der Kärntner Volkspartei, das wir eingelöst haben. Kernstück der Verfassungsreform ist die Abschaffung des Proporzes, das bedeutet, dass nur mehr die Koalition, die sich nach einer Wahl findet, die Verantwortung in der Regierung trägt. Die anderen Parteien sind in Opposition. Das ist ein tiefgreifender Systemwechsel in der Kärntner Politik. Die Wähler wissen künftig, wer regiert und wer in Opposition ist. Das schafft Klarheit und Transparenz für alle Bürger des Landes.
Die neue Verfassung verhindert auch, dass wichtige Beschlüsse von Parteien bewusst blockiert werden. Das ist beispielsweise 2012 von den Freiheitlichen in Kärnten bewusst unternommen worden. Sie ist 12 Mal aus dem Landtag ausgezogen, um Neuwahlen in Kärnten zu verhindern.
Ein starker Landtag für ein starkes und zukunftsfähiges Kärnten
Ein weiterer Meilenstein der neuen Landesverfassung ist gelungen: Die Rechte für jene Parteien, die künftig in Opposition sind, wurden gestärkt und der Landtag wurde in seiner Gesamtheit aufgewertet. Auch die einzelnen Abgeordneten erhalten mehr Rechte. Damit ist der Landtag als Kontrollinstanz gestärkt, denn es ist seine zentrale Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Dazu zählt u.a. das Recht Regierungsakte einzusehen. Erstmals wird es auch die Möglichkeit geben, sich bis zu einem Jahr karenzieren zu lassen, zum Beispiel für werdende Mütter oder Pflege im Familienkreis.