Das österreichische duale Lehrausbildungsmodell aus betrieblicher Praxis und Theorieunterricht in der Berufsschule gilt als Erfolgsmodell. Es genießt international hohes Ansehen und hat in vielen Ländern Vorbildfunktion, im Inland lag durch die Ungleichstellung bezüglich der Ausbildungskosten bislang aber ein Schatten auf dem System. Denn während eine Studienabschlussprüfung an Universitäten kostenlos ist, fielen bei der Meister- und Befähigungsprüfung Gebühren an.Für die jährlich österreichweit rund 4800 Absolventen von Meister- (für Handwerksberufe) und Befähigungsprüfungen (für reglementierte Gewerbe) bedeutete das – zusätzlich zu den zwar nicht verpflichtenden, aber hoch frequentierten und jedenfalls kostenpflichtigen Vorbereitungskursen – eine teils erhebliche finanzielle Belastung, die von den Kandidaten oder Unternehmen getragen wurden.
Diese Benachteiligung gegenüber künftigen Akademikern gehört ab 1. Jänner aber der Vergangenheit an. Ab dann übernimmt der Bund die Kosten für den Erst- und Zweitantritt zu Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung. Für bereits bezahlte Gebühren für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 kann ab Jahresbeginn eine Refundierung beantragt werden.Nachdem die Meister- und Bachelorqualifikation mittlerweile im nationalen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe eingeordnet ist, ist der Entfall der Prüfungsgebühr ein nächster logischer Schritt. Dadurch wird Chancengleichheit zwischen den Bildungsbereichen geschaffen. Aber auch diese Egalisierung hat noch Schattenseiten: So bleiben einige Prüfungen im Verkehrsbereich wie Konzessionsprüfungen im Taxi-, Autobus- und Güterbeförderungsgewerbe weiterhin kostenpflichtig, weil sie in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums und nicht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums fallen. Diesbezüglich müsse in einem zweiten Schritt nachgeschärft werden, fordert die WK.