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Mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt! Wohnen muss leistbar sein! Runter mit den hohen Lebenskosten! Wenn das auch Ihre Anliegen sind, dann nutzen Sie im Rahmen der AK-Wahl 2024 die Chance und stärken Sie das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie? Mit Ihrer Stimme! Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten wird alle fünf Jahre gewählt. Heuer ist es wieder so weit. Vom 4. bis 13. März 2024 haben Sie Gelegenheit, der AK Kärnten mit Ihrer persönlichen Stimme noch mehr Gehör zu verschaffen.

Die Stimme der AK hat umso mehr Gewicht und wird umso besser gehört, je mehr Menschen sich an der Wahl beteiligen. Die AK kann umso selbstbewusster gegenüber Arbeitgeber:innen und Politik auftreten, je mehr Arbeitnehmer:innen zur AK-Wahl gehen. So lässt sich sicherstellen, dass mehr Fairness in der Arbeitswelt Einzug hält, die Rechte der Arbeitnehmer:innen in Kärnten geschützt und deren Interessen wahrgenommen werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag – das war der 20. November 2023 – Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten sind, also wenn Sie unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben. Sie sind AK-Mitglied in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten. Sollten Sie Ihre persönlichen Wahlinfos und -unterlagen noch nicht erhalten haben, bekommen Sie diese noch rechtzeitig von der Arbeiterkammer zugeschickt. Wichtig ist auch zu wissen: Egal welche Staatsbürgerschaft und welchen Pass Sie haben, in der Arbeiterkammer wird Ihre Stimme gehört.

Wie läuft die Wahl ab?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie bei der AK-Wahl Ihre Stimme abgeben können: Entweder Sie wählen in Ihrem Betrieb oder Sie wählen per Briefwahl. Auch was diese Frage betrifft, informiert Sie die Arbeiterkammer Kärnten per Post rechtzeitig darüber, ob es an Ihrem Arbeitsplatz einen Betriebswahlsprengel gibt oder ob Sie Briefwähler:in sind. Sie bekommen eine Anleitung zugeschickt, wie die Wahl in beiden Fällen funktioniert.

Entstanden in Kooperation mit der Arbeiterkammer Kärnten.