Die Angeklagten wie auch die Öffentlichkeit müssen bis zum Abend des 11. Dezember warten, ob am 12. Dezember tatsächlich der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte beginnt. Am 11. Dezember am Nachmittag wird der Oberste Gerichtshof (OGH) - indirekt - entscheiden, ob die derzeit bestimmte Richterin tatsächlich für den Buwog-Prozess zuständig ist.

Vor der Entscheidung des OGH werde der Starttermin für den Buwog-Prozess nicht verschoben, teilte das Straflandesgericht Wien am Donnerstag mit. Die Entscheidung des OGH zur Richterinnen-Zuständigkeit werde aber dann für die Hauptverhandlung des Buwog-Prozesses sehr wohl herangezogen.

Am 11. Dezember um 14.30 Uhr hat der OGH einen öffentlichen Gerichtstag angesetzt. Da soll er entscheiden, welche Richterin im Villa-Esmara-Prozess zuständig ist. Dort ist Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics angeklagt, der auch im Buwog-Verfahren vor eine Richterin treten soll. Falls für Petrikovics im Villa-Esmara-Verfahren weiterhin Richterin Marion Hohenecker zuständig ist, ändert sich für den Buwog-Prozess, für den ja wegen dieser Verbindung Hohenecker zugeteilt wurde, nichts. Sollte aber der OGH Petrikovics zu einer anderen Richterin verweisen, dürfte dies massive Konsequenzen für den Buwog-Prozess haben, nämlich ebenfalls einen Richterinnen-Wechsel, so Experten.