Im vergangenen Jahr gab es 5.704 sogenannte "sonstige Selbstanzeigen", die jeweils mehrere vermeintliche Steuervergehen betreffen und daher nicht klar zugeordnet werden können. 1.131 Selbstanzeigen entfielen auf Betriebsprüfungen. Das Finanzministerium verzeichnete 242 Selbstanzeigen wegen "Kapitalzuflüsse Schweiz", nach fünf in diesem Bereich im Jahr 2015. 113 Selbstanzeigen wurden im vergangenen Jahr wegen "Kapitalzuflüsse Liechtenstein" gemacht, nach drei im Jahr davor. Vermeintliche Steuerflüchtlinge haben Geld nach Österreich transferiert und Banken müssen derartige Transaktionen ab 50.000 Euro nun auch melden. 34 Selbstanzeigen entfielen im vergangenen Jahr auf das seit vergangenen Oktober in Betrieb befindliche zentrale Register für alle Bankkonten in Österreich.

Spitzenwerte 2013 und 2014 registriert

Die mit Abstand meisten Steuer-Selbstanzeigen gab es in den Jahren 2013 mit 12.939 und 2014 mit 14.012. Die damals fixierten Schwarzgeld-Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein motivierten viele Steuerpflichtige, ihre Vermögen im Ausland zu deklarieren. Die Selbstanzeige in Österreich war für die meisten Steuerflüchtlinge die günstigere Variante als Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer in der Schweiz oder Liechtenstein zu bezahlen.

Im Jahr 2015 halbierten sich dann die Selbstanzeigen wieder auf 7.369. Erstmals stiegen die Steuer-Selbstanzeigen in Österreich stark zwischen 2010 und 2012 nach dem Ankauf von Bankdaten-CDs aus der Schweiz durch deutsche Finanzbehörden. Für Steuersünder war es nicht ersichtlich, welche Daten die deutschen Behörden im Rahmen der Amtshilfe nach Österreich weiterleiteten.

Millionen Dokumente

Mit einer Steuer-Selbstanzeige wegen Abgabenverkürzung kann man Straffreiheit erlangen, wenn man rechtzeitig bei einer Abgaben- oder Finanzstrafbehörde seine Verfehlung eingesteht, und die verheimlichten oder irrtümlich nicht erklärten Besteuerungsgrundlagen offenlegt und die Abgaben entrichtet. Als rechtzeitig gilt eine Selbstanzeige, wenn es zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine Verfolgungshandlungen der Steuerbehörden gibt.

Die Panama Papers umfassen Millionen an Dokumente aus einer internen Datenbank der panamesischen Steuerkanzlei Mossack Fonseca. Hauptsächlich handelt es sich um E-Mails, PDFs und Fotodateien von den 1970er-Jahren bis ins Frühjahr 2016. Ein weltweites Netzwerk von Journalisten hatte den Datensatz über Briefkastenfirmen ausgewertet. Panama hat die Ermittlungen zu dem durch die Panama Papers aufgedeckten Finanzskandal nun aber ausgesetzt. Das Verfahren sei wegen einer Verfassungsbeschwerde auf Eis gelegt worden, sagte Generalstaatsanwältin Kenia Porcell am Dienstag (Ortszeit). Das Oberste Gericht müsse nun entscheiden, ob die Ermittlungen fortgesetzt werden können. Die im Mittelpunkt der Affäre stehende Kanzlei Mossack Fonseca hatte argumentiert, dass die Enthüllungen auf gestohlenen Informationen beruhten und somit illegal gewesen seien.