Die deutsche VGH-Versicherung hat zwar das Rückkaufangebot für Vorranganleihen der Heta angenommen, will aber gegen das Rückkaufangebot für Nachranganleihen klagen. "Wir haben das Rückkaufangebot nur bei unseren Vorranganleihen angenommen. Bei den Nachranganleihen werden wir unsere Ansprüche einklagen", bestätigt man der "Presse" in der VGH-Firmenzentrale in Hannover die bevorstehende Klage.

"Aus unserer Sicht gibt es auch bei den Nachranganleihen weiterhin eine Ausfallbürgschaft Kärntens", sagt VGH-Sprecher Christian Worms laut "Presse". Details über die Klage will VGH morgen Dienstag, bekannt geben.

Angebot durch Mehrheit angenommen

Das zweite Angebot an die Heta-Gläubiger durch den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds KAF ist angenommen worden. 98,71 Prozent beträgt die Annahmequote, das heißt, dass nur noch rund 138 Mio. Euro "übrig" bleiben. Die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition in Kärnten zeigte sich nach einer Sondersitzung zu dem Thema erleichtert, eine Pleite des Bundeslandes ist vom Tisch.

9,92 Mrd. Euro an vorrangigen Anleihen und 893 Mio. an nachrangigen Anleihen betrug das Gesamtvolumen der Landeshaftungen. 99,55 Prozent der Vorranggläubiger und 89,42 Prozent der Nachranggläubiger akzeptierten das Angebot.

Pressekonferenz zur Heta-Einigung