Agrar-Landesrat Christian Benger gab heute bekannt, er lasse eine Verordnung im Rahmen des Pflanzenschutzmittelgesetzes formulieren, womit Glyphosat für Kärnten verboten werden kann. „Wir haben eine Möglichkeit gefunden, Glyphosat für Kärnten zu verbieten. Die Agrarabteilung formuliert eine entsprechende Verordnung im Rahmen des Pflanzenschutzmittelgesetzes“, sagt Benger.

Sobald die Verordnung fertig sei, werde sie Benger unterschreiben und dringlich in die nächste Regierungssitzung einbringen. Er, Benger, erwarte, dass auch Landesrat Rolf Holub für den gesamten nicht-agrarischen Bereich diese Verordnung unterschreiben wird, da es zur Verwendung von Glyphosat "Übereinstimmung" gibt.

Umweltreferent Holub begrüßt "den offenbaren Sinneswandel der beiden Koalitionspartner ÖVP und SPÖ" in dieser wichtigen Sache: „Es freut mich doch sehr, dass nach jahrelangen Bemühungen der Grünen vor allem die ÖVP und die Landwirtschaftskammer zu dem Schluss gekommen sind, den Einsatz von Glyphosat zu verbieten. Die Zeit der tauben Ohren in dieser wichtigen Causa scheint zu Ende zu sein“, erklärt Holub.

Selbstverständlich unterstützen die Grünen jede Maßnahme, die zu einem glyphosatfreien Kärnten führe, so Holub: „Ich lasse die rechtlichen Möglichkeiten derzeit prüfen. Seitens der Umweltabteilung wurden alle Kärntner Gemeinden über Möglichkeiten für eine glyphosatfreie Unkrautvernichtung im privaten und öffentlichen Bereich informiert. Dass nun endlich auch die Landwirtschaft auf den grünen Kurs umschwenkt, ist sehr erfreulich“.

Grundsätzlich sei es jedoch notwendig nicht nur Glyphosat, sondern jegliche gefährlichen Chemikalien aus dem Pflanzenschutz zu verbannen. Dazu habe Kärnten auch an einem nationalen Aktionsplan mitgearbeitet und entsprechende Stellungnahmen dazu eingebracht.

Gemeinde Verordnung soll kommen

Wenn die rechtlichen Prüfungen ergeben, dass ein Glyphosat-Verbot landesrechtlich möglich sei, werde Holub diese gemeinsame Verordnung mit LR Benger selbstverständlich unterschreiben: „Seit Jahren versuchen die Grünen vor allem die ÖVP und die Landwirtschaftskammer von einem solchen Verbot zu überzeugen."

Benger kann die Verordnung für ein mögliches Verbot von Glyphosat nur für die die Landwirtschaft formulieren, die laut seinen Aussagen nur 15 Prozent des Glyphosats brauche. Holub müsse laut Benger für sämtliche anderen Bereiche, die 85 Prozent der Glyphosatmenge in Kärnten anwenden, mit unterschreiben. Die Verwendungsbeschränkung wird gemäß § 11 des Pflanzenschutzmittelgesetzes formuliert.

500 Bauern von 17.500 verwenden Glyphosat, sagt Benger. "Die Landwirtschaft ist also definitiv nicht der Hauptverwender und kann damit auch nicht zum Sündenbock gestempelt“, so Benger. Die Landwirtschaft könne daher auf dieses Mittel verzichten, ohne in einen Wettbewerbsnachteil oder gar in Bedrängnis zu geraten.