Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränke den freien Warenverkehr in der EU, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Im Ausgangsfall hatte die Deutsche Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt. Die Deutsche Parkinson Vereinigung ist eine Selbsthilfeorganisation, die die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Familien verbessern möchte. Das ausgehandelte Bonussystem könnten Mitglieder der Vereinigung in Anspruch nehmen, wenn sie bei dieser Apotheke verschreibungspflichtige, nur über Apotheken erhältliche Parkinson-Medikamente kaufen.

Allerdings sieht die deutsche Rechtssprechung einen einheitlichen Apothekenabgabepreis vor, um unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Darin sieht der EuGH eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirke sich auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus, so dass der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse.

Zugang zum Markt

Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass der Versandhandel für ausländische Apotheken ein wichtigeres  Mittel darstellt, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Außerdem kann der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, die besser in der Lage sind, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und darin einen Vorteil gegenüber Versandapotheken haben.

Grundsätzlich kann zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch ist die betreffende Regelung laut EuGH zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet.

Keine Auswirkung auf Österreich

Auf Österreich habe dieses Urteil laut Apothekerkammer keine Auswirkungen. Dafür gibt es zwei Gründe: Einerseits gibt es keine Preisbindung für Medikamente. Andererseits ist der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten in Österreich verboten. Auch ausländische Apotheken dürfen keine rezeptpflichtigen Medikamente nach Österreich schicken.