Das teuerste Instrument der Unternehmenshilfen in der Coronazeit war die Kurzarbeit. Knapp zehn Milliarden Euro wurden bis Ende 2022 aus diesem Titel ausgeschüttet. Der ORF hat sich nun vor Gericht Zugang zur Liste der großen Empfänger erkämpft. Daraus geht hervor, dass AUA und Flughafen Wien die beiden größten Nutznießer waren. Die AUA erhielt 261 Millionen Euro, der Flughafen Wien 107 Millionen Euro, zeigen Daten der ORF-„Zeit im Bild“. Aber auch andere Fluglinien erhielten Kurzarbeitsgeld.

Kurzarbeitshilfen erhielten neben Eurowings (8,5 Millionen. Euro) und Laudamotion (1,6 Millionen Euro) auch beispielsweise Turkish Airlines (1,2 Millionen), die Emirates (1,1 Millionen) oder die russische Aeroflot (950.000 Euro), so die ORF-„Zeit im Bild“-Redaktion. Fast 25 Millionen Euro gingen an die Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

Weitere Großempfänger teilten sich auf alle Branchen der Wirtschaft auf. Viel Unterstützung gab es laut ORF-Informationen für XXXLutz (42 Millionen), Casinos Austria (40 Millionen), Magna und Swarowski (je 38 Millionen). Zu den 15 größten Empfängern gehört neben vielen Industriebetrieben auch die Staatsoper (23 Millionen).

Unternehmen mit Glücksspiellizenzen in Österreich erhielten zusammen rund 75 Millionen Euro für Kurzarbeit - darunter die Österreichischen Lotterien im Sommer 2020 rund 2,45 Millionen Euro. Dabei laufe deren Hauptgeschäft über die Website und die Trafiken, die immer offen hatten, vermerkt der ORF, der auch darauf hinweist, selber 4,4 Millionen Euro Kurzarbeitshilfe in Anspruch genommen zu haben.

Von den drei großen Telekom-Firmen habe nur T-Mobile Kurzarbeit beantragt und 2,6 Millionen Euro erhalten. Dabei habe das Unternehmen im gleichen Jahr 97 Mio. Euro Gewinn gemacht, so die ORF-„Zeit im Bild“. Bei den Handelsketten erhielt Interspar 4,5 Millionen Euro für die über 1000 Beschäftigten in den Restaurants von Interspar und der Tochter Maximarkt. Die Rewe-Gruppe (Billa, Penny) bekam hingegen nur ein paar Tausend Euro, einzelne ADEG-Händler wurden stärker gefördert.

Der Rechnungshof hat bereits 2022 kritisiert, dass die Vergabe von Corona-Kurzarbeit nach laufend wechselnden Richtlinien und wenig transparent erfolgt sei. Alleine im ersten Jahr (März 2020 bis März 2021) habe es eine systematische Überförderung von in Summe 500 Millionen Euro gegeben.

Felbermayr: „Österreichweit rund 200.000 Jobs abgesichert“

Insgesamt lasse sich im Rückblick schon sagen, „dass die Kurzarbeit hilft“, sie habe die Beschäftigungssituation damals „stabilisiert“, so Wifo-Chef Gabriel Felbermayr in der ZiB2. Um die Effekte und etwaige Mitnahmeeffekte genauer analysieren zu können, „bräuchten wir viel genauere Daten“. Das Wifo habe aber grob erhoben, dass die Corona-Kurzarbeit österreichweit rund 200.000 Jobs abgesichert habe, das seien rund 50.000 Euro pro Arbeitsplatz. In der damaligen „Hitze des Gefechts“, also direkt nach Pandemieausbruch, sei es vertretbar gewesen, „dass es Streuverluste gab“. Es sei aber wichtig, auch um für die Zukunft zu lernen und für eine nächste Krise vorbereitet zu sein, dass jetzt die Datengrundlage dafür geschaffen werde, um dann zielgerichteter und firmenspezifischer vorgehen zu können. Dazu müsste jetzt die Datengrundlage geschaffen werden, konkret etwa mit der Verschränkung von Registerdaten mit den Cofag-Daten.

„Ex Post“ lasse sich leicht sagen, „man hätte es besser machen können“, so der Wifo-Chef über das damalige Kurzarbeitsmodell. Es seien Fehler gemacht worden, man hätte etwa Selbstbehalte einziehen können. Handwerklich seien einige Dinge „nicht ganz super gelaufen“ und man habe auch leider nicht immer die richtigen Lehren daraus gezogen und nachkorrigiert. In Summe sei es aber darum gegangen, „möglichst schnell Rechtssicherheit herzustellen“, insofern sei es „schon richtig gewesen“, dass die Sozialpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, das Modell ausgearbeitet haben. Wahrscheinlich wäre es aber gut gewesen, eine dritte Institution wie das AMS oder Wirtschaftsforscher frühzeitig einzubeziehen, so Felbermayr.

Dass es teils auch Unternehmen gab, die trotz Inanspruchnahme von Kurzarbeitsgeld hohe Gewinne schrieben, führt Felbermayr auf eine fehlende Rechtsgrundlage zurück: In der Schweiz habe es eine solche gegeben, daher konnte in solchen Fällen Geld zurückverlangt werden.