Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko im März hat am Mittwoch die erste Prüfungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck stattgefunden - als eine Art erste Bestandsaufnahme. Ein Paukenschlag erfolgte noch vor der nicht öffentlichen Verhandlung: Benko erschien persönlich. Es war der erste öffentliche Auftritt des 46-Jährigen seit der finanziellen Schieflage der Immobiliengruppe und den Insolvenzen von zahlreichen Signa-Gesellschaften.

Der Unternehmer, mit Anzug und Krawatte, gab sich vor den zahlreichen anwesenden Journalisten, Fotografen und Kamerateams schweigsam. Fragen wollte er nicht beantworten, sondern eilte in Begleitung seines Anwaltes in den Gerichtssaal. Dabei hatte Benko von Gesetzes wegen nicht persönlich zu der Tagsatzung in seiner Heimatstadt erscheinen müssen. Zuletzt war aber davon ausgegangen worden, weil er sich für den ebenfalls am Mittwoch stattfindenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Wien eben wegen des Gerichtstermins in Innsbruck hatte entschuldigen lassen. Auch für eine allfällige Ladung in den Cofag-U-Ausschuss am 22. Mai sagt Benko sein Kommen laut seinem Anwalt Norbert Wess zu.

Video: Warum wird gegen Benko ermittelt

30 Gläubiger haben gegen Benko Forderungen von zwei Milliarden Euro angemeldet. Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger anerkennt aktuell nur einen weitaus geringeren Betrag als zu Recht bestehend, nämlich 47 Millionen Euro. Diese Forderungen gründen größtenteils auf Darlehen der ebenso insolventen Familie Benko Privatstiftung (rund 22 Millionen), Forderungen der Signa Holding (rund 7 Millionen) und den Forderungen des Finanzamtes (acht Millionen). Der restliche angemeldete Forderungsbetrag in Höhe von rund 1,95 Milliarden Euro werde laut KSV1870 bestritten. „Die Gläubiger, deren Forderungen heute bestritten geblieben sind, haben nun die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess gegen die durch den Insolvenzverwalter vertretene Insolvenzmasse die Feststellung des im Insolvenzverfahren geltend gemachten Anspruchs zu begehren.“

Laura

Benko sei derzeit „unselbstständig“ tätig. Und zwar sei er bei einer Gesellschaft „aus der Sphäre der Laura-Privatstiftung-Gruppe“ beschäftigt, einer Stiftung benannt nach Benkos Tochter. An Aktiva sollen derzeit noch rund 1,2 Millionen Euro bei Benko vorhanden sein, hieß es.

Der Eröffnung des Konkursverfahrens war Anfang März ein Insolvenz-Eigenantrag von Benko als Unternehmer vorausgegangen. Damit hatte der Tiroler Immobilieninvestor seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Dem Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung war indes kein Sanierungsplanantrag beigelegt worden. Somit wurde ein Sanierungsverfahren vorerst abgelehnt. Ein solcher Sanierungsplanantrag mit dem Anbot einer entsprechenden Quote kann aber von Benko im Laufe des Konkursverfahrens noch eingebracht werden.

Fragen rund um Privatstiftungen

Das Konkursverfahren bezieht sich laut KSV1870 auf das Beratungsunternehmen Benkos und sein sämtliches Privatvermögen, auch jenes im Ausland. Insolvenz- bzw. Masseverwalter Andreas Grabenweger muss feststellen, ob das Beratungsunternehmen „ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann“. Im Rahmen des Konkursverfahrens auch die Rolle des Tirolers in Privatstiftungen zu klären sein. Nachdem Stiftungen eigene Rechtspersönlichkeiten seien, werden diese „nicht dem Vermögen Benkos zugeordnet“ und fallen damit nicht in das Massevermögen, hatte das Landesgericht im März mitgeteilt. Sollte er jedoch etwa Begünstigter der Ausschüttungen einer Stiftung sein, würde es sich anders verhalten. Wenn sich seine dahingehende Rolle oder etwa jene von Familienmitgliedern in der Vergangenheit geändert hätte, bestehe die Möglichkeit, dies anzufechten.

Bereits Mitte Februar hatte es in Innsbruck eine Verhandlung in Sachen Benko gegeben: Damals fand eine sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung nach einem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen den Signa-Gründer statt. Benko erschien damals nicht persönlich. Einer Entscheidung des Gerichts kam der Unternehmer dann rund einen Monat später schließlich mit dem Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens quasi zuvor.