Er hatte es sehr eilig. Der vor ihm weniger. „Er ist sehr langsam gefahren“, sagt der Angeklagte, der sich am Bezirksgericht Feldbach verantworten muss. Denn die Konfrontation mit dem Schleicher in der 30er-Zone zog eine Anklage wegen Körperverletzung nach sich.
Zwei Mal Anblinken mit der Lichthupe veranlasste den vorderen Autolenker auszusteigen. Er sei zu seinem Pkw gekommen, sagt der Angeklagte, und habe ihn beschimpft. „Du A.., hast du keine Zeit oder was“, soll er gesagt haben. Der Kontrahent habe ins Wageninnere gegriffen und wollte ihn am Leiberl fassen. Als ein weiteres Auto kam, sei der Mann zu seinem Pkw gegangen, aber erneut zurückgekehrt. „Ich habe ihn mit der Hand abgewehrt und zwei Mal weggeschoben“, sagt der Angeklagte. Dann sei er weggefahren. Mehr nicht.

Voll durchgezogen oder doch nicht?

Aber der andere Lenker hatte eine Verletzung am rechten Mittelfinger. Dazu liegt ein Gutachten vor. Der Mann schildert das Geschehen ganz anders. Er sei ausgestiegen, um den Hintermann auf die 30er-Zone aufmerksam zu machen: „Er hat mich beschimpft, ich habe gesagt, er soll nicht so aggressiv sein und sich beruhigen, sonst hole ich die Polizei. Dann hat er zwei, drei Mal herausgeschlagen und mich einmal erwischt.“ „Die Hälfte stimmt nicht“, sagt der Angeklagte. Wie hätte er herausschlagen sollen, wo er doch angegurtet war? „Doch“, sagt der Zeuge: „Er hat mit der rechten Hand richtig durchgezogen. Ich habe nicht hineingegriffen.“ Seine Tochter, sie war Beifahrerin, bestätigt die Angaben ihres Vaters. Wenn er ihn hätte schlagen wollen, wäre er ausgestiegen, sagt der Angeklagte.

Tochter des Opfers als Zeugin, das versteht der Angeklagte nicht

Dass die Tochter seines Kontrahenten als Zeugin aussagen darf, versteht der Angeklagte, der aus einem Balkanstaat stammt, gar nicht. Das kritisiert er bei der zweiten Verhandlung, bei der der Fahrer des dritten Autos befragt wird. „Wenn meine Tochter dabei ist, sagt sie, was ich sage“, hat der Angeklagte keine Zweifel, wie das laufe. „Das entscheide ich“, fährt ihm Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz in die Parade. Der neue Zeuge hat nur gesehen, dass aus dem Auto herausgeschlagen wurde. Ob jemand getroffen wurde, kann er nicht sagen.
„Schuldig“ lautet das Urteil: 700 Euro Geldstrafe, 500 Euro Schmerzensgeld, Prozess- und Gutachtenkosten. Der Mann nimmt drei Tage Bedenkzeit.