Erschienen ist der Angeklagte nicht. Und ihn von der Exekutive vorführen zu lassen, wäre zu aufwendig. Das müsste übers Innenministerium laufen. Denn der Mann ist in Slowenien zu Hause. So wird am Bezirksgericht Feldbach in Abwesenheit verhandelt. Sexuelle Belästigung und das öffentliche Vornehmen geschlechtlicher Handlungen, wird ihm vorgeworfen. Über Monate war der Angeklagte immer wieder in die Südoststeiermark gekommen, soll sich vor Frauen entblößt und selbst befriedigt haben.
Er ist geständig. Im Vernehmungsprotokoll der Polizei, das Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz vorliest, schildert er ganz offen: „Immer wenn ich nach Österreich komme, habe ich schon vor, mich zu befriedigen.“

Einmal im Monat - aber im Sommer öfter

Wenn es ihn überkam, hat er sich auf den Weg gemacht: „Einmal im Monat – im Sommer öfter.“ In einem Supermarkt hat er Wein oder Wodka gekauft, den Alkohol konsumiert, dann Damen und junge Frauen beobachtet – und Hand an sich gele. Aber er sei in den Wald gegangen und habe sich versteckt, ehe er sich selbst befriedigte.

Zu sehen war fast alles

Die Zeugin, die Bezirksrichterin Schwarz befragt, hat da eine andere Wahrnehmung und Erinnerung. Auf ihrer Walkingrunde habe sie den Mann mehrfach auf einer Bank sitzend beobachtet. Seine Trainingshose – manchmal auch eine kurze Hose – habe er heruntergezogen, als sie näherkam. Weil sie von Ostseite kam, habe sie wegen eines Gebüschs sein Gesicht nicht sehen können: „Aber alles andere. Einmal bin ich sogar stehengeblieben, weil ich nicht glauben konnte, was ich da sehe.“ Zuerst habe sie Mitleid gehabt, aber als sie ihn nur wenige Meter von einer Bushaltestelle entfernt gesehen habe, wo Mädchen gewartet haben und er einmal drei Kinder mit Blicken richtig fixiert habe, hat sie ihn angezeigt.

"Ich schäme mich dafür"

Dem Angeklagten tut es laut Protokoll leid: „Ich schäme mich dafür. Ich bin froh, dass sie mich zur Vernunft gebracht haben. Ich werde das nicht mehr tun.“ Er bleibe jetzt zu Hause und mache in seinem Wochenendhaus ... – was niemand wissen will.
Das Urteil: Ein Monat Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre.