"Sind Sie öfter so rauschig, dass Sie nicht mehr wissen, ob Sie Frauen schlagen?“, will Richterin Elisabeth Schwarz am Bezirksgericht Feldbach wissen. Der junge Mann vor ihr sitzt bereits zum zweiten Mal auf der Anklagebank, weil er seine Freundin gestoßen und getreten haben soll. „Ist sie jetzt eigentlich Ihre Ex-Freundin oder seid ihr noch immer zusammen?“ Nach der zweiten Anzeige im Jänner sei dann Schluss gewesen, er servierte sie ab. „Es wäre wohl gescheiter gewesen, wenn sie sich von ihnen getrennt hätte, wenn Sie sie hin und her watschen“, bemerkt die Richterin. Der Angeklagte zuckt nur mit den Schultern.

"Weil ich so rauschig war"

Im Jänner hatte das Paar vor einem Lokal Streit. „Plötzlich hab ich sie am Boden liegen sehen“, sagt der Mann, „aber ich kann mich nicht mehr erinnern, weil ich so rauschig war.“ Auf die eingangs erwähnte Frage von Elisabeth Schwarz weiß er keine Antwort. „Getreten hab ich sie nicht“, verteidigt er sich, „vielleicht hab ich sie angeschoben.“

Das Opfer sagte unter Eid aus, ihr damaliger Freund habe sie gewatscht, geschubst und als sie dann am Boden lag in den Bauch getreten. Blaue Flecken und Kratzer waren die Folge. Als sie sich dann in das Auto ihrer Mutter setzte und davonfahren wollte, zertrümmerte der Angeklagte die Windschutzscheibe. „Haben Sie ein gewisses Aggressionspotenzial?“, fragt die Bezirksanwältin und schüttelt den Kopf. „Eigentlich nicht“, lautet die Antwort. Die Mutter des Opfers trat als Privatbeteiligte auf und forderte Schadenersatz. Denn sie musste die Scheibe um mehrere Hundert Euro ersetzen lassen.

Der verlorene Erlagschein

Neben Körperverletzung und Sachbeschädigung kommt der Staatsanwaltschaft zufolge auch noch eine nicht bezahlte Diversions-Rate dazu. Die hätte er im Herbst begleichen müssen, nachdem er gerichtlich zu Bußgeld verdonnert worden war. Denn wir erinnern uns: Der Übergriff im Jänner war nicht der erste seiner Art – die Ex-Freundin des Angeklagten hatte bereits vor einem Jahr Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Warum er nun aber nur eine Rate beglichen hat, will Richterin Schwarz wissen. „Ich hab den Erlagschein verloren“, nuschelt der Angeklagte in den Ärmel seines Pullovers. „Und da sind Sie nicht auf die Idee gekommen, um einen neuen bei Gericht zu fragen?“ „Ich hab eh zwei Raten bezahlt“, lautet die Antwort. „Ich hab aber nur eine bekommen, bezahlt von Ihrer Mutter!“, wird Elisabeth Schwarz schroff. Und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Zahlt er wieder nicht, warten 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in einem Grazer Gefängnis. „Sehen Sie das als Chance“, sagt die Richterin, „denn ich weiß nicht, mit welchen Häftlingen Sie dann in eine Zelle kommen.“ „Da steh ich eh nicht so drauf“, sagt der Angeklagte. Ob er die Chance nützen wird, sagt er nicht.