Zwei Frauen hat der Angeklagte an der Bar auf ein Getränk eingeladen. Sie haben ihm zugeprostet, er hat sich zu ihnen gestellt. Die weitere Erinnerung des Mannes, der da im Bezirksgericht Feldbach vor Richterin Elisabeth Schwarz sitzt, erweist sich gegen Ende hin als Totalausfall: „Es hat sich ein Herr dazu gestellt und gesagt, dass ich die Damen in Ruhe lassen soll. Was dann geschehen ist, weiß ich nicht mehr.“ Darüber gibt die Anklageschrift Auskunft: Er soll dem Mann, der sich zwischen ihn und die Frauen gestellt hat, einen Kopfstoß versetzt und ihn an der Lippe verletzt haben.
Belästigt habe er die Frauen nicht, gerauft noch nie in seinem Leben, betont der Angeklagte. Die fehlende Erinnerung erklärt sich wohl durch eine schwere Alkoholisierung: knapp unter zwei Promille.

"Der Rausch..."

Der Angeklagte ist erkennbar betroffen: „Es tut mir echt leid, ich möchte mich tausend Mal entschuldigen. Das habe ich bei dem Herrn auch schon vor dem Verhandlungssaal gemacht. Der Rausch...“ Die Bezirksanwältin setzt den Satz fort, um keine Zweifel aufkommen zu lassen: „...ist keine Entschuldigung.“ Da stimmt der Angeklagte zu. Im Gegensatz zur getrübten Erinnerung an den Vorfall, ist ihm der wirkliche Grund dafür glasklar: „Ich habe meinen Geburtstag vorgefeiert. Ich weiß, das soll man nicht tun.“
Die Richterin befragt das Opfer in Sachen Entschuldigung. „Für mich ist die Geschichte so weit in Ordnung“, betont der Mann.

Opfer legt ein gutes Wort für Angeklagten ein

Auf Schmerzensgeld verzichtet er und bittet die Richterin um ein mildes Urteil. Das gibt es auch mit der vom Verteidiger angestrebten Diversion: Eine Geldbuße von 90 Tagsätzen zu acht Euro.
„Laden Sie lieber nicht mehr so viel Frauen ein – man weiß nicht, was gewünscht wird“, gibt die Richterin dem Mann mit auf den Weg. Der nimmt es nickend zur Kenntnis und fügt hinzu: „Und weniger trinken.“