2016 wurde über den Besitzer eines landwirtschaftlichen Betriebes im südoststeirischen Oberpurkla (Gemeinde Halbenrain) ein behördliches Tierhalteverbot verhängt. Der Grund laut des zuständigen Amtstierarztes Albin Klauber sei gewesen, dass es bereits mehrere rechtkräftig abgeschlossene Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz gegeben habe. Dem Landwirt wurde eine Frist eingeräumt, in der er die Tiere veräußern hätte können. Diese ließ der Mann jedoch verstreichen. Und deshalb wurden die Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark am Mittwochvormittag aktiv.

Aufgrund der schlechten Versorgung der Tiere wurden auf dem Anwesen 20 Strauße und zwei Gänse behördlich abgenommen. Die Polizei war in Form einer Assistenzleistung  für die Behörde in die Amtshandlung eingebunden. Die Tierabnahme selbst verlief jedoch ohne besondere Vorfälle.

Straußenbesitzer spricht von Einbruch und Diebstahl

Der Straußenbesitzer – er bezeichnet sich selbst als Bürger des Staates Steiermark und des Staatenbundes Österreich – fühlt sich als Opfer behördlicher Willkür. Gegenüber der Kleinen Zeitung spricht er gar von „Einbruch und Diebstahl“. „Es ist eine grauenhafte Geschichte. Man sieht, was in der Republik Österreich getrieben wird“, führt der Landwirt weiter aus. Nachsatz: „Man hat mir meine Existenz genommen.“ Er wolle nun alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, kündigt der Mann an, der den Staat Österreich als solchen nicht anerkennt.