Am achten Prozesstag fiel Mittwochabend das Urteil gegen den Fohnsdorfer Ex-Bürgermeister Johann Straner: Er wurde wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu zwei Jahren und zehn Monaten unbedingt verurteilt. Außerdem wurde verfügt, dass Straner frühestens nach der Hälfte der verbüßten Haft eine Fußfessel beantragen kann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Straner hat sich drei Tage Bedenkzeit erbeten.
Ute Groß