Es bleibt dabei: Die Volksbefragung zum Murkraftwerk kommt nicht. Die Stadt Graz hatte ja die geplante Fragestellung als unzulässig eingestuft und die Befragung nicht zugelassen, das Landesverwaltungsgericht bestätigt nun diese Vorgehensweise. Die Beschwerde der Initiative Rettet die Mur wurde abgewiesen.
Die Begründung: Die Fragestellung sei "in mehrfacher Hinsicht unzulässig". "Einerseits sind nur Fragestellungen zu künftigen Projekten zulässig und nicht zu Projekten, die bereits wie im vorliegenden Fall rechtskräftig genehmigt sind." Andererseits müsse ein Einflussbereich der Gemeinde gegeben sein, das Projekt Murkraftwerk falle aber in die Zuständigkeit eines privaten Unternehmens. Und: Die möglichen Antworten auf die geplanten Fragen seien in sich widersprüchlich, ein "klarer Abstimmungswille" lasse sich damit nicht erkennen.
Das Ergebnis des Landesverwaltungsgerichtes: "Der Gemeinderat der Stadt Graz hat die Durchführung der Volksbefragung auf Grundlage des steiermärkischen Volksrechtegesetzes zu Recht abgelehnt."
Während man sich in der Magistratsdirektion vollinhaltlich bestätigt sieht, geben die Kraftwerksgegner nicht auf. "Wir gehen in die nächste Instanz", so Clemens Könczöl von "Rettet die Mur".