Der 24-jährige Polizist, der am 2. Oktober 2016 in Wien-Margareten seine schwangere Lebensgefährtin erschossen und am darauffolgenden Tag seinen 22 Monate alten Sohn erwürgt haben soll, dürfte seine Tat seit längerem geplant gehabt haben. Das geht aus der - nicht rechtskräftigen - Doppelmord-Anklage hervor, die von der Staatsanwaltschaft Wien beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht wurde.
Nach "Genick brechen" gesucht
Demnach scheint es, als hätte der Beamte seiner Lebensgefährtin Claudia K. schon Wochen vor dem inkriminierten Verbrechen nach dem Leben getrachtet. Er kaufte eine Axt und Müllsäcke und deponierte diese unter dem Bett, wo die Freundin das Werkzeug allerdings fand. Sie brachte es zurück zum Baumarkt, in dem es der Polizist gekauft hatte. Wie die Auswertung seiner Suchanfragen bei Google ergab, tippte dieser dann am 19. September "Genick brechen" in die Suchmaschine ein. Ein Versuch, die Frau zu erwürgen, schlug aber offenbar fehl, wie der Anklage zu entnehmen ist: "Am Nachmittag des 26. September wurde der Angeklagte erstmals handgreiflich (...). Es war ein gemeinsamer Ausflug auf den Spielplatz geplant. Als sich Claudia zur Wohnungseingangstüre begab, griff sie der Angeklagte unvermittelt von hinten an und versuchte sie zu würgen. Claudia gelang es, den Angeklagten zu kratzen und so ließ dieser sofort von ihr ab. Außer dem Schock und Schmerzen am Rücken erlitt Claudia keine Verletzungen."
Die 25-Jährige verkannte die Situation völlig. Sie führte den Angriff ihres Freundes auf seine berufliche Überlastung zurück und ging von einem Burn Out oder einem Blackout aus. Um ihm zu helfen, wandte sich Claudia K. an den Sozialpsychiatrischen Notdienst und machte einen Termin für ihren Partner aus. Er überzeugte sie, dass ihm psychologische Hilfe beruflich schaden würde. Statt - wie von ihr erwünscht - am 1. Oktober zum Sozialpsychiatrischen Notdienst zu gehen, blieb er zu Hause und tippte unter anderem folgende Begriffe in die Suchmaschine ein: "Schuss mit Kissen dämpfen" und "Kissen als Schalldämpfer".
Trofaiach: Mordopfer in Gestrüpp versteckt
Am Abend fuhr der Polizist dann in seine Dienststelle, nahm seine geladene Dienstwaffe aus dem Waffenschrank und die Glock-Pistole mit nach Hause. Für den 2. Oktober 2016 hatte er Claudia K. einen Ausflug mit dem gemeinsamen kleinen Sohn versprochen. Daraus wurde nichts, was Claudia K. sehr mitgenommen haben dürfte. Sie zog sich weinend ins Schlafzimmer zurück. In dieser Situation soll sich der Polizeibeamte entschlossen haben, "das Ganze nun zu Ende zu bringen", wie Staatsanwältin Karina Fehringer in ihrer 20-seitigen Anklageschrift festhält.
Pistole mit einem T-Shirt bedeckt
"Der Moment, die von ihm geplante Tat umzusetzen, war gekommen. In Ausführung seines Vorhabens folgte er Claudia ins Schlafzimmer nach und nahm dabei wahr, dass sich diese auf der rechten Seite des Doppelbettes weinend zusammengerollt hatte. Ihr Gesicht war durch ihre Hände verdeckt. Der Angeklagte holte nun die von ihm im mittleren oberen Teil des Schlafzimmerkastens versteckte Dienstwaffe heraus und bedeckte diese zugleich mit einem T-Shirt. Für Claudia blieben diese Handlungen unbemerkt, zumal sie völlig aufgelöst in ihren Polster weinte.
Der Angeklagte ging sodann mit der durch das T-Shirt versteckten Waffe auf die rechte Seite des Bettes und setzte sich zum schluchzenden Opfer. Claudia bemerkte dies, bekam jedoch von der Waffe nichts mit, weil sich der Angeklagte hinter ihrem Rücken befand und ihr Blick abgewandt war. Sodann nahm der Angeklagte das T-Shirt von der Waffe, hielt diese in einem Abstand von wenigen Zentimetern an die rechte Schläfenregion des Kopfes und drückte ab", wird in der Anklage der Tötungsvorgang beschrieben.
Seinen Angaben zufolge war der zur Anklage gebrachte Polizist in der Beziehung "todunglücklich". Claudia K. sei "krankhaft eifersüchtig" und "kontrollierend" gewesen. Offenbar nicht zu Unrecht. Seit Ende Juni 2016 pflegte der Polizist eine Affäre zu einer anderen Frau, die er einen Tag, nachdem seine Freundin zu ihren Eltern nach Kärnten gefahren war, um dort den Führerschein zu machen, über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte. Dieser Frau, die er immer wieder in seine Wohnung einlud, machte wiederum der Beamte vor, Claudia K. sei seine lästige Ex-Freundin, mit der er nur des gemeinsamen Sohnes wegen weiter Kontakt habe.
Bei Vorgesetztem Pflegeurlaub beantragt
Nachdem der Polizist am Tattag die Tote ins Badezimmer gezogen hatte, verbrachte er mit seiner Geliebten und seinem Sohn den Nachmittag auf einem Spielplatz. Am Abend zerlegte er das Schlafzimmerbett und reinigte dieses samt dem Lattenrost. Die blutige Matratze legte er verkehrt auf die andere Seite des Doppelbettes. Dann überzog der Mann das Schlafzimmerbett neu und warf das blutige Bettzeug samt der Kleidung der Toten in eine Mülltonne. Offenbar machte sich der Polizist auch Gedanken, wie er die Leiche verschwinden lassen könnte.
Seinen Sohn erwürgte er am nächsten Morgen, nachdem er ihm noch ein Frühstück zubereitet hatte. An sich hätte der Polizeibeamte an diesem Tag arbeiten müssen. Um 6.00 Uhr rief er jedoch bei seiner Vorgesetzten an und beantragte Pflegeurlaub, weil er mit seinem Sohn zum Arzt müsse. Der Entschluss, auch den kleinen Buben zu töten, soll dem Mann der Anklage zufolge während der Nachtstunden gekommen sein. Als Motiv für das Erwürgen des Kleinen hatte der Polizist nach seiner Festnahme "Mitleid" genannt, weil dieser sonst ohne Mutter aufwachsen hätte müssen und sein Vater im Gefängnis gesessen wäre.
Die Rechtsvertreter des Angeklagten haben zwei Wochen Zeit, die Anklage zu bekämpfen. Mit einem Einspruch müsste sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) befassen. Sobald die Anklage Rechtskraft erlangt, kann der zuständige Richter die Hauptverhandlung anberaumen. Den Vorsitz des Doppelmord-Prozesses wird Richter Stefan Apostol führen.