Nachdem der Bund den Pflegeregress heuer bei der Unterbringung in stationären Einrichtungen aufgehoben hat, zieht nun das Land Steiermark im Behindertenbereich nach. Auf Initiative von Soziallandesrätin Doris Kampus soll diese Ersatzpflicht für Wohnleistungen aus dem steirischen Behindertenhilfegesetz gestrichen werden. Ein Entwurf für die entsprechende Gesetzesänderung wurde in der heutigen Regierungssitzung beschlossen – nun ist der Landtag Steiermark am Zug.