Nach Information der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurde Freitagvormittag bei fünf in der Mur bei Kalsdorf tot aufgefundenen Schwänen Vogelgrippe (Aviäre Influenza Typ A H5/N8) amtlich festgestellt. Aufgrund gehäufter Nachweise von Vogelgrippe im benachbarten Ausland, zuletzt bei Schwänen in Marburg, kommt diese Entwicklung nicht überraschend und bestätigt die Notwendigkeit der zu Wochenbeginn verhängten Stallpflicht für Geflügel in Österreich. Angesichts der möglichen Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe in heimische Geflügelbestände ersucht Gesundheitslandesrat Mag. Christopher Drexler alle Geflügelhalter daher dringend, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Diese sind insbesondere:

  • Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach oben hin abgedeckt sind.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Die Tierhalter haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.

Auch wenn vom aktuellen Virustyp keine Gefährdung für Menschen ausgeht, sollen Personen, die verendetes Wassergeflügel finden, dieses nicht berühren, sondern umgehend die zuständige Bezirkshauptmannschaft verständigen, damit eine Untersuchung der Tiere veranlasst werden kann.