Vier Jahre und zehn Monate Haft für den Erstangeklagten. Drei Jahre und sechs Monate beziehungsweise drei Jahre für den Zweit- und Drittangeklagten. Alles unbedingt. Richterin Tanja Gutnik sprach die zwei Pakistani und einen Österreicher schuldig wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und auch krimineller Vereinigung.