Er bleibt in Untersuchungshaft: Bei Alen R. (26), der am 20. Juni dieses Jahres mit seinem Auto eine blutige Spur durch Graz gezogen hatte, bestehe Flucht- und Wiederholungsgefahr, begründete der Haftrichter des Landesgerichtes Graz am Dienstagnachmittag seine Entscheidung. Zuvor hatte die Verteidigerin des Beschuldigten, Liane Hirschbrich, die Verlängerung der Untersuchungshaft im Hausarrest mit Fußfessel beantragt.