Am Montag stand am Grazer Landesgericht für Strafsachen ein 32-jähriger Südoststeier wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Eine 39-Jährige war im Februar 2015 bei einem Unfall nach einem Discobesucht ums Leben gekommen. Vor Gericht konnten sich am Montag weder der Angeklagte noch der Besitzer des Unfallwagens an den Unfallhergang erinnern. Der Angeklagte konnte sich an gar nichts mehr erinnern und der Besitzer des Unfallwagens gab an, auf dem Beifahrersitz tief und fest geschlafen zu haben.