Eine Mutter hat in Graz drei Ärzte und ein Spital geklagt, weil sie trotz einer Sterilisation ein Kind - ihr fünftes - geboren hat. Sie forderte über den Zivilrechtsweg sowohl Unterhalt als auch Schmerzensgeld. Ersteres wurde mittlerweile vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig abgewiesen. Im Mai geht es wegen der "psychischen Alteration" wieder am Erstgericht in Graz um 10.000 Euro.