Der Prozess gegen drei Ärzte und ein Spital, die von einer fünffachen Mutter geklagt worden sind, ist am Dienstag im Grazer Zivillandesgericht vertagt worden. Die Frau hatte trotz Sterilisation ein Baby bekommen. Die Richterin erörterte in Anwesenheit eines Gutachters die von der Klägerin vorgebrachte "behandlungsbedürftige psychische Störung". Sie gilt als Grund für die Klage auf Schmerzengeld.