Die Vorbehalte von Bauern, Wirtschaftstreibenden und anderen Grundeigentümern waren von Anfang an beträchtlich: Was geschieht, wenn die Wiesenfläche, das Waldstück, der Berghang von heute auf morgen unter Naturschutz gestellt werden? Oder besser gefragt: Was kann dann nicht mehr geschehen? Darf die Wiese noch umgebrochen, der Betriebsgrund noch erweitert werden, wenn sie plötzlich Teil eines eingetragenen Europaschutzgebiets sind?