Von Donnerstag an gelten für Asylbewerber in Deutschland verschärfte gesetzliche Bestimmungen. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II sollen nach dem Willen der deutschen Regierung Asylverfahren beschleunigt und Abschiebungen erleichtert werden. Das Recht auf das Nachholen von Familien aus den Herkunftsländern wird für manche Flüchtlinge eingeschränkt.

Beschleunigte Verfahren, weniger Nachzug

Weitere Neuregelungen, die am Donnerstag in Kraft treten, sollen die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtern. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten die Gesetze im Februar verabschiedet. Von dem Gesetzespaket gingen wichtige Botschaften aus, erklärte der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere am Mittwoch. "Jeder, der keines Schutzes bedarf, muss unser Land möglichst schnell wieder verlassen." Und wer als Flüchtling nach Deutschland komme, "hat sich wie alle anderen auch anständig und rechtstreu zu verhalten".

Das Gesetz sieht die Einrichtung von Registrierzentren vor, in denen es beschleunigte Asylverfahren geben soll für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern - und für solche Menschen, die sich der Mitwirkung bei ihrem Verfahren entziehen. In den Zentren sollen die Verfahren inklusive des Klagewegs in drei Wochen beendet werden. Das Recht auf Familiennachzug wird für alle Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Das soll auch für Minderjährige gelten, abweichende Einzelfallentscheidungen sind aber möglich. Die Hürden für eine Ausweisung straffälliger Ausländer werden mit Inkrafttreten des Gesetzes abgesenkt.

Grüne und Linke dagegen

Eine solche Ausweisung ist künftig immer möglich, wenn ein Ausländer wegen eines schwerwiegenden Deliktes verurteilt wird - auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verabschiedung der Gesetze war ein monatelanges Gerangel in der Großen Koalition um den richtigen Umgang mit dem starken Zuzug von Flüchtlingen vorangegangen. Die Oppositionsparteien Grüne und Linke lehnen die Neuregelungen ab.