Ein 15-jähriger Schüler hat sich am Mittwoch wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne nach dem Verbotsgesetz 3g vor einem Jugendgeschworenengericht in Salzburg verantworten müssen. Der Teenager gestand ein, im November 2014 in die WhatsApp-Gruppe seiner Klasse "Nazi"-Bilder und ein Zitat gestellt zu haben, das den Massenmord an den Juden gutheißt. Ein Urteil steht noch aus.

"Aufmerksamkeit" erregen

"Ich weiß selber nicht, wie das passiert ist. Das war so eine kurze Phase. Ich wollte Aufmerksamkeit erregen", sagte der bisher unbescholtene Bursch zur vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Er habe damals den Konflikt zwischen Israel und Palästina mitbekommen und dann im Internet recherchiert. "Da bin ich auf Hitler gekommen. Auf Facebook habe ich drei Zufallsbilder gefunden und Screenshots für die WhatsApp-Gruppe gemacht." Rund 15 Schüler einer Neuen Mittelschule im Pongau waren der Gruppe angeschlossen.

Die drei Postings zeigten zum einen ein Hitler-Porträt aus den 1920er Jahren mit einem angefügten Zitat: "Ich hätte eigentlich alle Juden töten können, aber ich habe einige am Leben gelassen um euch zu zeigen, dass ich alle hätte töten können". Das zweite Bild stellte ein abgeändertes Adidas-Level mit drei ausgestreckten Armen dar, die laut Staatsanwalt Marcus Neher "wie eine Serie von Hitlergrüßen aussehen". Unter dem Adidas-Zeichen war noch ein "Hitler-Logo" abgebildet. Und auf dem dritten Posting war ein Lichtbild eines kahl geschorenen Burschen zu sehen, eine Reichskriegsflagge und ein Hakenkreuz.

Auch gegenüber Klassenkameraden soll der Angeklagte die systematische Ermordung von Juden gutgeheißen und bei Kritik vehement auf seinem Standpunkt beharrt haben, erklärte der Staatsanwalt. Neher schilderte, dass der Schüler schon im Juni 2014 vom Klassenlehrer wegen der Nazi-Verherrlichung zur Rede gestellt worden sei. Der Lehrer habe dem damals noch 14-jährigen Schüler erklärt, dass Wiederbetätigung in Österreich strafbar sei. Der Lehrer drohte im Wiederholungsfall mit einer Anzeige. Trotz des Aufklärungsgespräches habe der Angeklagte die Straftaten im folgenden Schuljahr gesetzt, zeigte sich der Staatsanwalt verwundert. "Ihm war sein Handeln bewusst."

Diversion vorgeschlagen

Was das Positive an Adolf Hitler für ihn damals gewesen sei, fragte die vorsitzende Richterin. "Dass Hitler nur die deutsche Rasse akzeptiert hat. Er hat nur die umgebracht, die nicht deutschrassig waren. Ich habe mich so gefühlt, als ob Hitler ein Vorbild wäre", lautete die Antwort des Beschuldigten. Doch jetzt habe sich der 15-Jährige total gewandelt und seine Gesinnung geändert, erklärte sein Verfahrenshelfer, Rechtsanwalt Hermann Hinterberger. Der Bursch habe sich Gedanken darüber gemacht, was in der Zeit des Nationalsozialismus alles passiert ist. Der Verteidiger bezeichnete die Straftaten des Angeklagten als "eine kurze Episode in seinem jungen, strafmündigen Leben". Um den Umdenkprozess des Schülers zu festigen, schlug der Anwalt dem Geschworenengericht eine Diversion vor. Als Beispiel nannte er einen Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen.