Die Bundeswettbewerbsbehörde hat einige Auflagen, wie ein gänzliches Werbeverbot, vorgeschlagen, welche die KommAustria allerdings nicht aufgegriffen hat. Sie hat dem ORF nur eine einzige (über dessen selbst gewählte hinausgehende) Beschränkung auferlegt: Bei Ö1-Audios oder -Streams dürfen keine Pre-Roll-Spots vermarktet werden.

Entscheidet sich die Bundeswettbewerbsbehörde, Beschwerde einzulegen, ist der KommAustria-Bescheid nicht rechtskräftig. Dann darf radiothek.ORF.at bis zur Gerichtsentscheidung nicht starten.