Seit Mitternacht ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich tatsächlich Geschichte. Montagnachmittag hat Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) die am Freitag vom Verfassungsgerichtshof verkündete Aufhebung im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit sind alle betreffenden Regelungen ab Mitternacht außer Kraft.

Ab Dienstag 0.00 Uhr dürfen keine neuen Daten mehr gespeichert und die bisher gespeicherten müssen gelöscht werden. In laufenden Strafverfahren dürfen voraussichtlich jene Daten noch verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes bereits rechtskräftig Bestandteil des Aktes waren, hieß es am Freitag im Justizministerium - unter Hinweis darauf, dass die schriftliche Ausfertigung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht vorlag.

Mit sofortiger Wirkung gekippt

Nachdem der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April aufgehoben hat, hat der VfGH auch die österreichischen Regelungen dazu mit sofortiger Wirkung gekippt - mit der Begründung, dass sie den Datenschutz verletzten, überzogen und grundrechtswidrig seien.

Rechtskräftig vollzogen wurde dies am Montag mit der "44. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung von Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003, der Strafprozeßordnung 1975 und des Sicherheitspolizeigesetzes durch den Verfassungsgerichtshof". Seit 2004 erfolgt die rechtsverbindliche Kundmachung von Bundesgesetzblättern in elektronischer Form - und zwar im Rechtsinformationssystem des Bundes (https://www.ris.bka.gv.at). In Kraft tritt ein Gesetz - und auch seine Aufhebung - am Tag nach der Kundmachung.