Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines ehemaligen Schülers der Odenwaldschule gegen die Verfilmung des Missbrauchskandals zurückgewiesen. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Freitag eine entsprechende Mitteilung des Westdeutschen Rundfunks WDR.

Der Kläger hatte verlangt, dem WDR und einer Tochter der Deutschen Filmgesellschaft zu untersagen, die Filmszenen mit Frank Hoffmann (Filmfigur, gespielt von Leon Seidel) in dem Drama "Die Auserwählten" nicht mehr zu zeigen, sagte der Gerichtssprecher. Das Gericht hat keine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers festgestellt.

Missbrauch von mindestens 132 Kindern

Der am 1. Oktober 2014 im Ersten gesendete Fernsehfilm "Die Auserwählten" hatte nach WDR-Angaben fünf Millionen Zuschauer. Im Vorspann sei darauf hingewiesen worden, dass es sich nicht um die Verfilmung eines persönlichen Einzelschicksals handle. "Stattdessen thematisiert der Film den Missbrauch von mindestens 132 Kindern durch den damaligen Schulleiter und andere Lehrer exemplarisch in seinen grundlegenden Mechanismen", hieß es in der Mitteilung.

Dennoch hatten sich zwei ehemalige Odenwald-Schüler in Filmcharakteren wiedererkannt und darum auf Unterlassung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geklagt. Eine Klage wurde nun abgelehnt. Der zweite Kläger, der zusätzlich auch Geldentschädigung gefordert hatte, schloss mit dem WDR und der Produktionsfirma einen Vergleich.

Die Parteien einigten sich auf Grundlage einer Unterlassungserklärung auf die Ergänzung des Films um eine Texttafel mit dem Hinweis: "Teile des Films entsprechen nicht der Ursprungsfassung. Es gibt nicht beabsichtigte äußerliche Übereinstimmungen zwischen der Filmfigur Erik von der Burg und einem ehemaligen Schüler der Odenwaldschule. Die Geschehnisse, die dieser Filmfigur widerfahren, sind jedoch frei erfunden."